Ich arbeite als GV in 2 Jobs, beide wissen voneinander. Nun käme evtl noch ein politischen amt dazu, muss ich die bisherigen arbeitgeber darüber informieren bzw müssen die auch wie bei einem vollzeitjob ihr einverständniss geben. ich bekäme lediglich eine aufwandsentschädigung dafür. oder dürfen sie am wahltag verblüfft auf den wahlzettel schaun;)
Mitglied inaktiv - 09.06.2011, 13:28