Liebe Frau Bader,
ich bin zu Beginn der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot gekommen. Mein Sohn kam im Januar zur Welt. Ich habe 24 Monate Elternzeit beantragt mit der Idee, nach 12 Monaten in Teilzeit wieder anzufangen und trotzdem noch den Kündigungsschutz aus der EZ zu haben (da meine Abteilung geschlossen wurde und es vielleicht schwierig wird, mich irgendwo anders unterzubringen, habe aber einen unbefristeten Vertrag).
Wir planen schon relativ zügig die nächste Schwangerschaft. Ich gehe davon aus, dass ich dann wieder ins BV kommen würde. Nun meine Frage: Ich habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass man nicht aus der Elternzeit direkt ins nächste BV gehen kann - heißt das, dass ich in jedem Fall erst wieder beim AG anfangen müsste zu arbeiten, um bei einer erneuten SS Geld zu erhalten? Also wenn ich schwanger werden würde, bevor ich wieder zu arbeiten angefangen habe, bekäme ich in der SS gar kein Geld, oder wie ist das?
Ich würde mich über eine Aufklärung sehr freuen, vielen Dank!
von
Berlin16
am 01.07.2017, 13:05
Antwort auf:
Zwischen zwei Schwangerschaften besser wieder arbeiten (Beschäftigungsverbot)?
Hallo,
wenn Sie am ersten Tag nach der EZ schon schwanger sind, können Sie auch sofort ein BV bekommen, ohne gearbeitet zu haben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2017
Antwort auf:
Zwischen zwei Schwangerschaften besser wieder arbeiten (Beschäftigungsverbot)?
nein das heißt das man in einem BV das bekommt was man auch ohne diesem bekommen würde, man sich aber auch nicht besser stellen darf.
Heißt, endet deine EZ eh, kann ein BV ab dem ersten Tag wo du wieder arbeiten müsstest greifen. Aber eben nicht vorher. Es wird dann nach dem gezahlt was wieder aktiv ist, sprich entweder VZ weil nichts anderes vereinbar wurde und damit der normale VZ-Vertrag mit Ende der EZ wieder auflebt. oder eben ein neuer TZ-Vertrag wenn dieser anstelle des VZ-Vertrages DAUERHAFT vereinbart wurde. ist mit dem AG festgelegt worden, Du arbeitest ab Tag xy wieder in TZ innerhalb der EZ, dann bekommst du ab dem tag auch das vereinbarte Geld. selbst wenn es ab dem gleichen Tag ein BV gibt und du so nicht einen tag TZ arbeiten musst. Aber dann eben über den TZ-Lohn.
Was man nicht machen darf ist folgendes: Schwangerschaft feststellen, dann den AG mitteilen das man die EZ vor dem abgemachten Datum beendet um dann ohne eigentlich arbeiten zu wollen/zu können, direkt ins BV zu gehen. Immerhin würde man unschwanger auch nicht die EZ vorzeitig beenden. Da die KK ja erstens die Abrechnung macht, und zweitens auch eben am Ende für das BV zahlt, sehen die recht schnell wann der Arzt die Schwangerschaft bescheinigt hat. Spätestens dann fliegt das ganze eh auf.
Die Frage wäre also, hast du dem AG den Wunsch bezüglich TZ-Tätigkeit innerhalb der EZ schon mitgeteilt? Weil sonst könnte das eben auch so ausgelegt werden wie das du nie vor hattest zu arbeiten....
Mitglied inaktiv - 01.07.2017, 13:38