Zwillinge. restliche Elternzeit nach Unterbrechung nehmen?!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zwillinge. restliche Elternzeit nach Unterbrechung nehmen?!

Hallo Frau Bader, ich habe ein etwas kompliiertes Anliegen (zumindest ist es in meinen Augen etwas kompliziert :D ) ich habe im September 2013 meine Zwillinge geboren (alleinerziehend) und bei meinem alten Arbeitgeber (hatte damals einen befristeten Vertrag,der Februar 2014 auslief) nur 1 Jahr Elternzeit beantragt. Elterngeld habe ich mir auf 1 Jahr auszahlen lassen und anschließend direkt ALG2 bekommen (bis dato) Da sich durch einen Umzug aber einiges änderte, habe ich auf 3 Jahre verlängert (Kind A 1.+2. Jahr, Kind B 3. Jahr). Während der Elternzeit, genauer gesagt im April 2016, ging ich bei meinem alten Arbeitgeber (welcher mittlerweile von einer anderen Firma übernommen wurde und Name gewechselt hat) auf 450€ Basis arbeiten - bis Januar 2017. Daraufhin wechselte ich,ebenfalls im Januar diesen Jahres, zu einem anderen Arbeitgeber,ebenfalls auf 450€ Basis. Meine Frage wäre nun, kann ich meine restliche Elternzeit (müssten in meinem Fall ja noch 2 Jahre sein?!) nehmen? Wenn Ja, wo muss ich diese beantragen? beim Jobcenter? Die Krankenkasse konnte mir leider nicht weiterhelfen. Freue mich auf Antworten :) Vielen Dank und liebe Grüße

von misfit am 26.04.2017, 10:28



Antwort auf: Zwillinge. restliche Elternzeit nach Unterbrechung nehmen?!

Hallo, beim aktuellen Arbeitgeber. Sie können insgesamt fünf Jahre Elternzeit nehmen, der Arbeitgeber muss aber zustimmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2017



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