Hallo Frau Bader,
meine Frau und ich erwarten Zwillinge. Entbindungstermin ist vsl. 15.05.2016. Wir haben einige Fragen zur Elternzeit, Elterngeld, Mutterschutzgeld usw.
All diese Begriffe sind ein wenig verwirrend ;-)
Zu uns: Ich bin Angestellter, meine Frau Lehrerin (verbeamtet) in Bayern.
1. Wann beginnt und hört der Mutterschutz auf? Sind 6 Wochen vor und 12 Wochen bei Zwillingen richtig? Sprich 01.04.16 bis 15.08.16?
2. Wird für Beamter auch Mutterschutzgeld bezahlt? Falls ja, in welcher Höhe oder wird das normale Gehalt weiter bezahlt?
3. Ab wann beginnt die Elternzeit? Direkt im Anschluss? Bei uns dann 16.08.16?
4. Ab wann wird in unserem Fall Elterngeld bezahlt? Ab 16.08.16?
5. Meine Frau möchte 1 Jahr zu Hause bleiben und ich 2 Monate, um die 14 Monate zu erfüllen. Wie nimmt man diese am besten?
1-12 Mutter, 13-14 Vater? Kann man auch 1-12 Mutter und 1 & 13 Vater nehmen?
6. Erhalten wir beide gleichzeitig Elterngeld, egal ob man beide gleichzeitig oder hintereinander Elternzeit nehmen?
7. Wird das Elterngeld vom Brutto- oder Nettolohn berechnet? Gibt es hier bei Beamten was zu beachten?
8. Derzeit haben wir Lohnsteuerklasse 4/4. Welche Steuerklasse kann ich nehmen, wenn meine Frau in Elternzeit ist Elterngeld bezieht und ich Vollzeit arbeite? Kann ich in Steuerklasse 3 wechseln?
9. Da es meiner Frau nicht sehr gut ist, hat die Frauenärztin schon etwas in Richtung Beschäftigungsverbot angedeutet. Hat das Auswirkungen auf den aktuellen Lohn bzw. auf das spätere Elterngeld? Müssen wir hier etwas beachten?
10. Für wen lohnt sich Elterngeld-Plus?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Mfg,
Martin
von
meau
am 09.11.2015, 20:51
Antwort auf:
Zwillinge - Fragen zum Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit , ET=15.05.2016
Hallo,
1. Sechs Wochen vor und zwölf Wochen nach der Geburt
2. Das normale Gehalt wird weiter gezahlt
3. Die Elternzeit beginnt mit der Geburt
4. direkt im Anschluss an den Mutterschutz
5. Mehrlingseltern können ab Januar 2015 das sog. Elterngeld-Plus + Partnerschaftsbonusmonate für ihre Kinder in Anspruch nehmen, die ab dem 01.07.2015 geboren werden.
Ab dem Jahr 2015 sollen Mehrlingseltern einen Anspruch von 4 Partnermonaten haben (bisher: 2 Partnermonate), wenn mindestens 1 Elternteil auf einen Teil des bisherigen Einkommens zu Gunsten der Kinderbetreuung verzichtet. Ab Juli 2015 gibt es für Eltern die Wahl zwischen dem „Basiselterngeld“, dem „Elterngeld-Plus“ und „4 zusätzlichen Partnerschaftsmonaten“.
6. Ja, aber nur für die Zeit des EZ
7. Verstehe die Frage nicht
8. Ja
9. Keine Auswirkungen
10. Für die, die zeitnah wieder TZ arbeiten wollen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2015
Antwort auf:
Zwillinge - Fragen zum Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit , ET=15.05.2016
Hallo,
viele Fragen: am besten erstmal die Broschüre der BMFJS lesen, da dürfte sich einiges klären.
Elternzeit beginnt ab Geburt, nur die Eltergeldzahlung beginnt wegen der Anrechnung des Mutterschutzlohns erst nach dem Mutterschutz.
Ein Wechsel der Steuerklasse geht 1x im Jahr, nur ob das sinnvoll ist hängt vom Einzelfall ab. Man spart dadurch keine Steuern, kann allenfalls mehr Liquidität unterjährig und damit einen geringen Zinsvorteil erreichen. Da Eltergeld dem Progessionsvorbehalt unterliegt, kann das aber auch in einer Steuernachzahlung enden. Bei Bezug von Lohnersatzleistungen wie Mutterschutzlohn und Bezug von Eltergeld ist man zur Abgabe einer Steuererklärung auch verpflichtet.
LG
von
Lina_100
am 09.11.2015, 22:25
Antwort auf:
Zwillinge - Fragen zum Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit , ET=15.05.2016
Hallo,
hab noch mal gegoogelt und bei twinsworld.de was dazu gefunden. Siehe Punkt 8 bei Änderungen. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das nur so geplant war, oder tatsächlich so realisiert wurde.
Gib mal bei Google Zwillinge Partner Monate 2015 ein.
LG luvi
von
luvi
am 05.04.2016, 23:23