Schönen guten Morgen,
ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und das ich nach einem Jahr in Elternteilzeit wiederkommen möchte. Dies ist nun der Fall. Nun sagt mein AG das die Nebenabrede, welche sich auf die beantragte Elternzeit in Teilzeit bezieht, nicht genügen würde. Man müsste ein zweites Arbeitsverhältnis für diese Zeit eingehen. Ist das so in Ordnung?
Liebe Grüße
von
Nadine3
am 10.05.2017, 09:21
Antwort auf:
Zweites Arbeitsverhältnis während der Elternteilzeit beim gleichen AG?
Hallo,
man kann einen Zusatzvertrag schließen, wichtig ist aber dass dieser befristet ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2017
Antwort auf:
Zweites Arbeitsverhältnis während der Elternteilzeit beim gleichen AG?
Hallo,
wenn du explizit mit dem Elternzeitantrag "Teilzeit in Elternzeit" für das 2. Jahr beantragt hast, ist das nicht erforderlich. Einige Arbeitgeber versuchen mit solchen Aussagen den Arbeitnehmerinnen einen neuen (Teilzeit)Vertrag unterzujubeln, damit der bisherige Vertrag nach der Elternzeit z.B. der Anspruch auf deine Vollzeitstelle nicht wieder auflebt. Bei mir hieß es, ich solle nur eine Zusatzvereinbarung über die Höhe des neuen Teilzeitgehaltes unterschreiben. Wäre nur für das Steuerbüro und schwubs war ich meinen Vollzeitvertrag los.
Viele Grüße
von
Summer678
am 10.05.2017, 12:02