Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell bis zum 15.10.2015 in Elternzeit und arbeite 20 Stunden pro Woche in Teilzeit (es wurde kein Teilzeitvertrag geschlossen, nur eine ergänzende Vereinbarung zum Vollzeit-Arbeitsvertrag, über die Teilzeittätigkeit während der Elternzeit). Nun bin ich erneut schwanger und werde vorraussichtlich am 01.04.2015 entbinden. Diesbezüglich habe ich zwei Fragen: 1. Kann mein Arbeitgeber die Vereinbarung zu Teilzeitarbeit während der Elternzeit aufgrund der erneuten Schwangerschaft widerrufen? 2. Ich habe gelesen, dass ich die Elternzeit vorzeitig zu Gunsten des neuen Mutterschutzes beenden kann. In diesem Fall hätte ich wieder Anspruch auf die Zuzahlung des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld. Wird die Höhe des Zuschusses aus dem Gehalt der Teilzeittätigkeit während der Elternzeit abgeleitet, oder habe ich Anspruch auf eine Zuzahlung gemäß meinem Gehalt vor Antritt der ersten Elternzeit? Danke für Ihre Auskunft und viele Grüße Cocogy
von cocogy am 24.08.2014, 13:51