zwei Jahre elternzeit beantragt, kann ich mir das geld aber für ein jahr auszahl

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: zwei Jahre elternzeit beantragt, kann ich mir das geld aber für ein jahr auszahl

Hallo, Ich hab eine Frage zum elterngeld. Ich habe vor zwei jahre elternzeit zu beantragen und im zweiten jahr bzw nach dem ersten jahr wieder arbeiten zu gehen! Für ca 20 stunden in der woche. Nun wollten wir uns das elterngeld für das erste jahr auszahlen lassen ohne das es auf zwei jahre aufgeteilt wird. Würde das gehen? Und falls nicht könnte ich meine elternzeit auf ein Jahr kürzen um nach dem jahr als Teilzeitkraft arbeiten zu können? Mit freundlichem Gruß

von judi34 am 03.02.2015, 09:32



Antwort auf: zwei Jahre elternzeit beantragt, kann ich mir das geld aber für ein jahr auszahl

Hallo, wann ist/ wird das Kind geboren? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2015



Antwort auf: zwei Jahre elternzeit beantragt, kann ich mir das geld aber für ein jahr auszahl

Das geht. In der Beziehung haben Elternzeit und Geld nix miteinander zu tun. Zwei Jahe Elternzeit nimm auf jeden Fall, bei Teilzeit in Elternzeit hast Du weiterhin Kündigungsschutz.

von Sternenschnuppe am 03.02.2015, 09:37



Antwort auf: zwei Jahre elternzeit beantragt, kann ich mir das geld aber für ein jahr auszahl

Arbeite selbst Teilzeit innerhalb Elternzeit. Sprich, das erste Jahr bin ich daheim geblieben und seit Sohnemann 1 Jahr ist gehe ich mit 25-30 Std die Woche arbeiten. Statt dem "normalen"40 Std-Vertrag. Bis Ende Juli läuft meine Elternzeit noch, danach mal schauen. Gibt mir, udn auch meinem Chef jetzt 2 Jahre die Möglichkeit zu schauen wie das ganze mit Kleinkind läuft. Und wie verlässlich man ist - und man selbst hat den Kündigungsschutz im Hinterkopf. Behalte also auf jeden Fall mind 2 Jahre Elternzeit bei, aber du kannst dann wie gesagt mit bis zu 30 Std innerhalb dieser arbeiten gehen. wenn Elterngeld durch, ist die Verdiensthöhe unrelevant. Aber Du hast Kündigungsschutz, und kannst schauen ob du das 3te Jahr evtl auch noch dranhängst. Sollte dein AG keien teilzeitstelle anbieten können, dann soll er dir das schriftlich geben. Du kannst dann innerhalb der Elternzeit woanders arbeiten oder wenn du nichts findest, dann Arbeitslosengeld1 beziehen in der Höhe der Stundenanzahl in der du auch Teilzeit arbeiten könntest. Kinderbetreuung entsprechend nachgewiesen.

Mitglied inaktiv - 03.02.2015, 18:20



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