Guten Tag Frau Bader, ich habe zwei Arbeitgeber (einmal eine 75% Stelle und einmal eine 25% Stelle, beide soz.vers.pflichtig). Nun habe ich seit 16.10. MuSchu und von der KK 520 Euro erhalten bis zum ET am 27.11. (nicht 546, wie eigentlich ergeben würde??) Meine AG zogen mir jetzt bei der Oktober Zahlung beide den Zuschuss ab, sodass mir insgesamt ca. 200 Euro für meinen normalen Nettolohn fehlen. Gibt es hier eine Regelung, wer für was aufkommen muss? Ich habe schließlich auch 1,5 Jahre doppelten KK-Beitrag bezahlt. Vielen Dank und freundliche Grüße Rebekka
von Bekki24 am 01.11.2012, 14:41