Wenn ich den Mindestbeitrag vom Elterngeld bekomme, also 300.-€ und ich möchte während der Elternzeit einen Minijob ausüben ZB noch 300.-€.
Erhalte ich trotzdem die 300.-€ Elterngeld oder es wird angerechnet?
Vielen Dank
von
Leira
am 23.02.2017, 13:47
Antwort auf:
Zuverdient
Hallo,
wie Sie schon selber schreiben, es handelt sich mein Mindestbetrag, der bleibt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2017
Antwort auf:
Zuverdient
Der mindesbetrag bleibt dir.
von
sterntaler82
am 23.02.2017, 13:49