Zuverdienst im zweiten Jahr der Elternzeit ohne Abzüge vom Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zuverdienst im zweiten Jahr der Elternzeit ohne Abzüge vom Elterngeld?

Ich habe im Dezember mein zweites Kind entbunden. Aus finanziellen Gründen bin ich nach meiner ersten Schwangerschaft nach acht Monaten schon wieder arbeiten gegangen. Dieses Mal würde ich gerne länger zu Hause bleiben. Die Unterbringung für beide Kinder wäre sowieso recht teuer.... Nun frage ich mich ob ich mir im ersten Jahr das Elterngeld komplett auszahlen lasse, dann noch ein Jahr verlängert und im zweiten Jahr der Elternzeit einen 450€ Job mache. Wird mir dieser dann vom vorigen Elterngeld das nicht China im ersten Jahr bezogen habe wieder abgezogen? Wenn ich im ersten Jahr schon einen Minijobs mache wird mir dieser ja komplett angerechnet. Ist das im zweiten Jahr dann auch so?

von Wagi am 04.02.2015, 13:43



Antwort auf: Zuverdienst im zweiten Jahr der Elternzeit ohne Abzüge vom Elterngeld?

Hallo, China? :-) Nein, im 2. Jahr nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2015



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