Hallo Frau Bader,
meine Tochter (20 Monate) und ich leben getrennt von ihrem Vater. Bisher hatte ich das alleinige Sorgerecht.Nun möchte der Vater, daß wir es uns teilen. Habe für meine Tochter kurz nach der Geburt ein Bankkonto eingerichtet und dort eine gewisse Summe eingezahlt. Damals wurde ich darauf hingewiesen, daß der Vater der Eröffnung des Kontos und den ggf. darauffolgenden Transaktionen zustimmen müßte bzw. wenn ich das alleinige Sorgerecht habe, dies entfällt. Da ich keinen Kontakt mehr zum Vater meiner Tochter habe, möchte ich zukünftig nicht jedesmal um seine Zustimmung, Unterschrift "betteln", wenn ich bei der Bank was für meine Tochter erledige. Muß ich dies dann bei einem geteilten Sorgerecht trotzdem tun oder gibt es Ausnahmen?
Grüße
Eva
von
Eva-Luna
am 12.11.2013, 02:18
Antwort auf:
Zustimmung des Vaters bei Finanztransaktionen für das Kind erforderlich?
Hallo,
er muss gefragt werden und kann auch über das geld verfügen. Also vor der Änderung des Sorgerechts tätig werden. Sie können es auf Ihren Namen machen zugunsten des Kindes
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2013
Antwort auf:
Zustimmung des Vaters bei Finanztransaktionen für das Kind erforderlich?
Musst Du bei gemeinsamen Sorgerecht.
Wird er ohne Kontakt aber schwerlich bekommen.
Will er keinen Kontakt oder Du nicht ?
von
Sternenschnuppe
am 12.11.2013, 07:01
Antwort auf:
Zustimmung des Vaters bei Finanztransaktionen für das Kind erforderlich?
Und vergiss nicht, dass der Vater bei gemeinsamem Sorgerecht auch an die Gelder, welche auf dem Konto seiner Tochter sind, ran kann!
von
Pamo
am 12.11.2013, 09:30