Hallo Frau Bader,
meine Tochter wurde im Oktober 2013 geboren und ich befinde
mich derzeit im 2. Elternzeitjahr! Jetzt möchte ich meine Elternzeit
um ein weiteres Jahr, also vom Oktober 2015 bis Oktober 2016 verlängern und möchte dieses natürlich so früh wie möglich dem AG mitteilen.
Kann der AG diese Verlängerung ablehnen so wie eine Verlängerung von 1 auf 2 Jahre? Bin ich also auf die Zustimmung angewiesen oder muss er der Verlängerung zustimmen?
Vielen Dank für die Hilfe,
Reagan
von
Reagan
am 20.04.2015, 11:53
Antwort auf:
Zustimmung AG notwendig?
Hallo,
wenn Sie mind. 2 Jahre beantragt hatten u jetzt auf das 3. Jahr verlängern wollen kann er nicht ablehnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.04.2015
Antwort auf:
Zustimmung AG notwendig?
Du schreibst ein mal du möchtest das 3. Jahr anhängen und dann schreibst du was von 1 auf 2 Jahre?
Also mit dem Dritten Jahr, hast Du Dir das aufgehoben also Du dem AG Deine Elternzeit mitgeteilt hast?
LG
Peeka
von
peekaboo
am 20.04.2015, 12:51
Antwort auf:
Zustimmung AG notwendig?
Nein, die Verlängerung auf drei Jahre, wenn Du bereits 2 Jahre genommen hast, kann der AG nicht ablehnen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 20.04.2015, 16:24