Hallo,
Meine Frage steht eigentlich schon oben.
Ich hatte bis Mai 2017 Elternzeit für mein erstes Kind, bin dann während der Elternzeit erneut schwanger geworden.
Dann habe ich eine Verlängerung der Elternzeit beantragt, diese wurde auch bewilligt bis 14.08.17. Am 15.08.17 begann nun erneut Mutterschutz.
Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse habe ich schon bekommen, aber steht mir auch erneut ein Anspruch auf Zuschuss vom AG zu?
Danke schonmal,
Sabrina
von
Sabsiiee
am 29.08.2017, 21:05
Antwort auf:
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wenn Mutterschutz direkt an Elternzeit anschließt
Hallo,
ja, in voller Höhe.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2017
Antwort auf:
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wenn Mutterschutz direkt an Elternzeit anschließt
Ja, aber ich denke das Gehalt wird im üblichen Modus gezahlt. Wenn du also sonst erst am Monatsanfang Gehalt bekommst, dürfte es im September gezahlt werden.
Davon ab, hast du dem Ag schon die entsprechende Bescheinigung zukommen lassen?
Mitglied inaktiv - 29.08.2017, 21:24
Antwort auf:
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wenn Mutterschutz direkt an Elternzeit anschließt
Ja die Bescheinigung hat er schon und ich bekam normal Gehalt immer Ende des Monats (25. - 28. Ca).
Ich habe auch eine Gehaltsabrechnung für August erhalten, dort wird mein Gehalt mit 0,00€ angegeben...
von
Sabsiiee
am 30.08.2017, 12:25
Antwort auf:
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wenn Mutterschutz direkt an Elternzeit anschließt
Dann reden Sie mit Ihrem AG.
Eigentlich hätte auf Ihrem Lohnzettel "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" oder eine ähnliche Bezeichnung und der Betrag aufgeführt sein müssen.
Wsl wurde das einfach nur vergessen.
von
Kristiiin
am 30.08.2017, 12:38