Hallo Frau Bader, ich bin im 3. Jahr der Elternzeit (bis 25.11.17) und nun wieder schwanger (Termin 02.09.17). Der Mutterschutz beginnt am 22.07.17 Da mein Arbeitgeber bei dem ich vor dem 1.Kind in Vollzeit mehrere Jahre tätig war mir betriebsbedingt keine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit anbieten konnte, habe ich bei einer weiteren Firma eine Teilzeitarbeit (30 h) angenommen, allerdings wurde der Arbeitsvertrag unbefristet geschlossen und nicht auf die Elternzeit begrenzt da das 2.Kind nicht geplant war und ich nicht sicher war ob ich nach Ablauf der Elternzeit Vollzeit oder weiterhin Teilzeit arbeiten wollte. Nun meine Frage: Ich möchte jetzt per Aufhebungsvertrag zum 21.07. (einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes) die Teilzeitstelle beenden und beim 1. Arbeitgeber die Elternzeit zum 21.07. beenden um wieder in Mutterschutz zu gehen. Ist es richtig dass damit der 1. AG mir den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen muss berechnend aus dem zuvor bestehenden Vollzeitgehalt? Oder wäre es günstiger bei beiden Arbeitgebern in Mutterschutz bzw. Elternzeit zu gehen? Geht das überhaupt? und wer zahlt dann den Zuschuss und in welcher Höhe? Vielen Dank vorab MfG
von sinderella80 am 07.07.2017, 17:34