Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit dem 6.8 in mutterschutz und habe heute meine abrechnung für 8/15 bekommen. Ich habe bislang mein bruttogehalt und zusätzlich einen kindergartenzuschuss bekommen.In meinem vertrag steht, die mitar beiterin bekommt ein bruttogrundgehalt in höhe von x. Zusätzlich einen kindergartenzuschuss in höhe von x. In meiner abrechnung wird mir anteilsweise bis zum 5.8 alles gezahlt. Allerdings für die berechnung des zuschusses für das mutterschaftsgeld mein netto der letzten drei monate ohne kiga-zuschuss zu grunde gelegt. Und aus diesem wert berechnet. Im internet spalten sich die meinungen darüber. Muss er im nettogehalt mit berücksichtigt werden? Vielen dank. Mia
von mia1990 am 27.08.2015, 15:21