Frage: Zuschuss Mutterschutzgeld

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit dem 6.8 in mutterschutz und habe heute meine abrechnung für 8/15 bekommen. Ich habe bislang mein bruttogehalt und zusätzlich einen kindergartenzuschuss bekommen.In meinem vertrag steht, die mitar beiterin bekommt ein bruttogrundgehalt in höhe von x. Zusätzlich einen kindergartenzuschuss in höhe von x. In meiner abrechnung wird mir anteilsweise bis zum 5.8 alles gezahlt. Allerdings für die berechnung des zuschusses für das mutterschaftsgeld mein netto der letzten drei monate ohne kiga-zuschuss zu grunde gelegt. Und aus diesem wert berechnet. Im internet spalten sich die meinungen darüber. Muss er im nettogehalt mit berücksichtigt werden? Vielen dank. Mia

von mia1990 am 27.08.2015, 15:21



Antwort auf: Zuschuss Mutterschutzgeld

Hallo, wirkt erhöht (Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in einem Urteil vom 19. März 2014; Az.: 3 Sa 388/13) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2015



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