Frage: Zuschuss Mutterschutz 2. Kind

Guten Tag Frau Bader, ich habe bereits ein Kind (geb. 18.11.2013) und hatte Elternzeit beantragt bis 18.11.2015. Diese habe ich nun auf Anraten meines Arbeitsgebers vorzeitig beendet zum 28.06.2015, weil ab dem 29.06.2015 mein Mutterschutz wegen erneuter Schwangerschaft (vorrauss. Geburt 10.08.2015) beginnt. Vor der ersten Schwangerschaft war ich mit 100 % beschäftigt und hatte Steuerklasse 4 mit Faktor und Kinder. Nun hat der Arbeitgeber mir allerdings den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nur auf der Basis von 50 % berechnet, da ich einen teilweise befristeten Arbeitsvertrag hatte, der zum 25.12.2013 (also während meiner Elternzeit) auslief und ich wäre ab dem 26.12.2015 nur noch mit 50 % beschäftigt gewesen. Mein Arbeitsgeber argumentiert nun so, dass ich ja auch nur mit 50 % beschäftigt wäre, wenn ich wieder gearbeitet hätte. Dann wäre die 100 % Stelle ja weg gewesen. Ich bin mir nun unsicher was richtig ist. Eigentlich heißt es doch, es wird die Vergütung vor dem ersten Mutterschutz zur Berechnung heran gezogen, aber die Tariferhöhungen in der Zeit werden auch berücksichtigt. Und welche Steuerklasse kann zugrund gelegt werden für die Berechnung des neuen Zuschusses. Die 4 von 2013 oder wie jetzt wohl hinterlegt ist die 5? Ich hoffe es war verständlich was ich geschrieben habe. Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße Michisp

von Michisp am 03.08.2015, 09:46



Antwort auf: Zuschuss Mutterschutz 2. Kind

Hallo, die 50 % sind richtig. Sonst würden Sie ja besser gestellt als ohne SchwS Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2015



Antwort auf: Zuschuss Mutterschutz 2. Kind

Hallo Es lebt das auf, wie es vertraglich nun wäre. Also die 50%. Versteuert wird es mit dem was Du bist, also jetzt die 5 dann.

von Sternenschnuppe am 03.08.2015, 09:55



Antwort auf: Zuschuss Mutterschutz 2. Kind

Aber es heißt doch, dass der Zuschuss nach dem Entgelt berechnet wird, wie es vor dem ersten Mutterschutz war und das war doch mit 100 %.

von Michisp am 03.08.2015, 11:10



Antwort auf: Zuschuss Mutterschutz 2. Kind

Wenn sich am Vertrag nix ändert ist das so. Bei Dir sind aber 50% weggefallen. Du bekommst das, was Du auch verdienen würdest.

von Sternenschnuppe am 03.08.2015, 11:24



Antwort auf: Zuschuss Mutterschutz 2. Kind

Das ist dann eine vertragliche Änderung, die beim Mutterschutz berücksichtigt werden muss. Die 50% sind richtig. Gruß Sabine

von SumSum076 am 03.08.2015, 16:03



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