Frage: Zuschuss Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, Ich habe am 15.03.2015 eine Tochter geboren, 2 Jahre Elternzeit eingereicht und ab April 2016 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet bis zum erneuten Mutterschutz (Beginn 08.03.2017 Vorauss. ET 19.04.2017) Elternzeit entsprechend vorzeitig beendet. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet sich nun zu meinem Vollzeitgehalt von 2015. 1. Wird bzw. Wie wird eine Lohnerhöhung auf mein Teilzeitgehalt berücksichtigt? Ich habe hier 2 % bzw. Xx Euro zum 01.01.2017 erhalten. Zumindest der Absolutbetrag sollte doch dazugerechnet werden, oder? 2. Bei meinem ersten Zuschuss wurde Steuerklasse 1 ohne Kinderfreibetrag berücksichtigt, da wir erst Januar 2015 kurz vor Mutterschutz geheiratet haben. Wie verhält sich es jetzt? Wird Steuerklasse 4 und der Kinderfreibetrag für Kind 1 berücksichtigt Vielen Grüße Mädele

von Mädele am 28.03.2017, 14:45



Antwort auf: Zuschuss Mutterschaftsgeld

Hallo, 1. verstehe ich nicht. Es richtet sich nach dem VZ-Lohn 2. Aktuelle Steuerklasse Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.03.2017



Antwort auf: Zuschuss Mutterschaftsgeld

1. Die Gehaltserhöhung sollte berücksichtigt werden. Allerdings verstehe ich hier deine Fragestellung nicht ganz. 2. Es werden deine aktuell gültigen Steuermerkmale zu Grunde gelegt.

von chrissicat am 28.03.2017, 21:26



Antwort auf: Zuschuss Mutterschaftsgeld

Chrissicat: Danke für die Antwort. Ist bißchen kompliziert. Meine Prämie wurde für die Teilzeit in Elternzeit fix ausgezahlt und auf den Gesamtbetrag eine Lohnerhöhung gewährt. Jetzt da wieder der Vollzeitvertrag mit Fix und Prämie gilt, passt es nicht ganz zusammen. Grüße Mädele

von Mädele am 29.03.2017, 06:54



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