Hallo Frau Bader, Ich habe am 15.03.2015 eine Tochter geboren, 2 Jahre Elternzeit eingereicht und ab April 2016 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet bis zum erneuten Mutterschutz (Beginn 08.03.2017 Vorauss. ET 19.04.2017) Elternzeit entsprechend vorzeitig beendet. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet sich nun zu meinem Vollzeitgehalt von 2015. 1. Wird bzw. Wie wird eine Lohnerhöhung auf mein Teilzeitgehalt berücksichtigt? Ich habe hier 2 % bzw. Xx Euro zum 01.01.2017 erhalten. Zumindest der Absolutbetrag sollte doch dazugerechnet werden, oder? 2. Bei meinem ersten Zuschuss wurde Steuerklasse 1 ohne Kinderfreibetrag berücksichtigt, da wir erst Januar 2015 kurz vor Mutterschutz geheiratet haben. Wie verhält sich es jetzt? Wird Steuerklasse 4 und der Kinderfreibetrag für Kind 1 berücksichtigt Vielen Grüße Mädele
von Mädele am 28.03.2017, 14:45