Hallo Fr.Bader
Nach langem Suchen und vielen Absagen wegen Überfüllung habe ich jetzt einen Platz bei einer Tagesmutter ab August bekommen. Mein Sohn ist im August erst 9 Monate alt und ich noch in Elternzeit bis November. Meine Frage ist jetzt ob das Jugendamt diesen Platz auch bezuschusst, obwohl ich ja noch zu hause bin. Würde ihn ja am liebsten erst im November zur Tagesmutter geben, aber das geht nicht da das neue Kinderjahr ja schon im August anfängt.
Viele Grüsse und danke für die Antwort
von
Ruhrpottyvi
am 21.02.2019, 16:56
Antwort auf:
Zuschuss Jugendamt für Tagesmutter in Elternzeit
Hallo,
das hängt natürlich vom Bundesland ab. Grundsätzlich wird bei Kindern, die noch kein Jahr alt sind und wo auch kein Bedarf für eine Betreuung besteht, die Kosten nicht übernommen.
Wenn das Kind ein Jahr alt ist müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden und klären, ob diese die Kosten übernehmen. Grundsätzlich erst mal steht es denen frei, Ihnen einen Kindergartenplatz anzubieten..
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2019
Antwort auf:
Zuschuss Jugendamt für Tagesmutter in Elternzeit
Ja das geht und sollte auch bezuschusst werden.
Mein ehemaliges Babysitterkind ist mit 8 Wochen zur Tagesmutter gekommen. EZ Mama war 1.-3. Monat. EZ Papa 4.-5. Monat - EZ in TZ.
Die Bezuschussung war zu keinem Zeitpunkt ein Problem.
Melde es früh genug an, schildere die Situation, nimm alle Unterlagen mit - lass es dur schriftlich geben, dass dein Sohn zu Aug. zur Tagesmutter muss, denn sonst verföllt der Platz. Nimm alle Absagen von Krippen, Kitas, anderen Tagesmüttern mit. Es ist viel Papier. Vielleicht wollen die es gar nicht sehen, vielleicht aber doch. Lieber gut vorbereitet sein als nochmal dahin zu müssen.
Mach einen Termin beim Jugendamt.
Evtl. darf dein Kind anfangs nur 25 Stunden gehen (teile diese so auf, dass der Mittagsschlaf mit drin ist, bsp. 9-14 Uhr). Im besten Fall kann er direkt wie geplant gehen.
Fragen die du jetzt stellen kannst.
- werden die Kosten ab Aug. übernommen?
- direkt für die reguläre Zeit?
- wann muss ich spätestens den Anstrag stellen? (Vielleicht geht das auch schon jetzt?)
Viel Erfolg. Und toll, dass du dich jetzt schon darum kümmerst undnoch besser,dass du eine Tagesmutter gefunden hast.
PS: Egal was das Jugendamt sagt: schriftlich geben lassen. Nicht, dass da Mitarbeiter wechseln, neue Regelungen, usw. und es dann doch nicht gilt.
Auf jeden Fall auch schriftlich geben lassen, wenn sie die Bezuschussung nicht ab Aug. machen wollen (ggf.damit zum Rechtsanwalt gehen und prüfen lassen).
Wenndas Jugendamt dir einen Betreuungsplatz ab Nov.zusichert ok; du hast es schriftlich. Wenn sie es dann doch nicht haben müssen sie die Ausfallkosten tragen.
Aber: überlege dir gut ob du in dem Fall wirklich der Tagesmutter kündigst oder dann in den sauren Apfel beißt und die ersten Monate ohne Bezuschussung auskommt.
von
Ani123
am 22.02.2019, 01:13