Zumutbarkeit geänderte Arbeitszeiten bei Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zumutbarkeit geänderte Arbeitszeiten bei Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, Ist es als zumutbar anzusehen die Arbeitszeit eines AN vom Abend auf die Frühe zu verschieben um dem Mutterschutzgesetz gerecht zu werden? Oder muss der AG auf Wunsch des AN eine Regelung finden die nahe der ursprünglichen Arbeitzeit liegt z.B. am Nachmittag. Immer vorausgesetzt es gibt keine Regelung im Arbeitsvertrag. Danke für Iher Hilfe.

von Klapperstorch42 am 25.02.2015, 19:54



Antwort auf: Zumutbarkeit geänderte Arbeitszeiten bei Schwangerschaft

Hallo, da muss man sich schon gütlich einigen. Wenn Sie eigentlich abends gearbeitet haben u es jetzt zB wegen Kinderbetreuung morgens nicht hinbekommen, kann der Ag das nicht eingfach so festlegen. Wenden Sie sich an das Gerwerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2015



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