Hallo Frau Bader, Ist es als zumutbar anzusehen die Arbeitszeit eines AN vom Abend auf die Frühe zu verschieben um dem Mutterschutzgesetz gerecht zu werden? Oder muss der AG auf Wunsch des AN eine Regelung finden die nahe der ursprünglichen Arbeitzeit liegt z.B. am Nachmittag. Immer vorausgesetzt es gibt keine Regelung im Arbeitsvertrag. Danke für Iher Hilfe.
von Klapperstorch42 am 25.02.2015, 19:54