zum einarbeiten, darf man neben alg1 165 euro verdienen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: zum einarbeiten, darf man neben alg1 165 euro verdienen

Hallo Frau bader. werde wahrscheinlich in August eine Zusage von mein ehemaliger Chef bekommen das ich in Oktober dort arbeiten kann. Aber erst zum eingewöhnen möchte er mich für 165 Euro einstellen. meine Frage: bekomme ich trozdem mein Arbeitslosengeld? wenn ich Arbeitsamt nachweisen kann das mein Kind in betreugung ist, und ein Versprechen u. Vertrag das ich danach zum Teilzeit voll einsteigen kann. LG coco

von coco-tim am 23.05.2014, 17:12



Antwort auf: zum einarbeiten, darf man neben alg1 165 euro verdienen

Hallo, habe jetzt erst mal Ihre Ergänzungen alle gelesen :-) Sie müssen es melden und klären, ob Sie ArbGeld I bekommen. IdR ja, wenn es sowas wie ein Praktikum ist Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2014



Antwort auf: zum einarbeiten, darf man neben alg1 165 euro verdienen

Ab wann wirst Du denn ALG1 beziehen ? Die Option im Oktober einen Job zu haben, wird Dich mich von der Bewerbungspflicht befreien. 160 ( 165€ ? ) darf man anrechnungsfrei dazu verdienen.

von Sternenschnuppe am 23.05.2014, 19:38



Antwort auf: zum einarbeiten, darf man neben alg1 165 euro verdienen

Ab Ende September werde ich Arbeitslosengeld beziehen. Nach meine Elternzeit. Melden muss ich mich nächsten Monat. Bin jetzt Arbeitsuchende. LG

von coco-tim am 23.05.2014, 19:44



Antwort auf: zum einarbeiten, darf man neben alg1 165 euro verdienen

Na. Dann passt das doch zeitlich ganz gut. 20 Stunden Betreuung kannst Du nachweisen ? Dann bekommst auch ALG1.

von Sternenschnuppe am 23.05.2014, 20:14



Antwort auf: zum einarbeiten, darf man neben alg1 165 euro verdienen

Ja kann ich nachweisen. :-) Also das ich richtig verstehe. Kann ich arbeitslos sein, und gleichzeitig für 160 Euro eingearbeitet werden!? Wenn ich in Dezember mit Teilzeit anfangen kann ohne das Arbeitslosengeld. Richtig so verstanden?! LG

von coco-tim am 23.05.2014, 20:39



Antwort auf: zum einarbeiten, darf man neben alg1 165 euro verdienen

Du musst das mit dem Job angeben. Aber 160 oder 165 darf man dazuverdienen. Für Einarbeitung wird das aber recht wenig sein. Wie viele Stunden sollst Du denn arbeiten ? Und was ist mit dem Job den Du vor der Elternzeit hattest ?

von Sternenschnuppe am 23.05.2014, 20:43



Antwort auf: zum einarbeiten, darf man neben alg1 165 euro verdienen

Das ist die gleiche Firma. Ich soll aber eine Neue Arbeit erlernen, was ich vorher nicht gemacht habe. An diese Stelle ist jemand abgesprungen. Und weil ich mein Chef jeden Monat angerufen hatte, und meine alte Stelle leider vergeben ist. 2-3 Tage 3-4 std. Muss angelernt werden. LG danke schon mal.

von coco-tim am 23.05.2014, 22:37



Antwort auf: zum einarbeiten, darf man neben alg1 165 euro verdienen

Du weißt aber schon dass Du ein Anrecht hast auf Deinen alten oder vergleichbaren Job ? Was ist mit Deinem alten Arbeitsvertrag ? Ist der ausgelaufen, hast Du gekündigt ? Sorry, für mich liest sich das nach Ausbeute. 12 Stunden die Woche für 165€ ?

von Sternenschnuppe am 24.05.2014, 09:19



Antwort auf: zum einarbeiten, darf man neben alg1 165 euro verdienen

War immer ein 10 Monate Vertrag. Davon in Sommer zwei Monate arbeitslos. ja das weiss ich. wird ja nur für vier Monate sein. Und bekomme dann sofort auch eine Teilzeit Stelle für 30 std. Ich werde dann froh sein erst mal die paar Wochen so zu arbeiten, auch das mit den kleinen klapt zur die omas bringen. wollte nur zur Sicherheit das Wissen. wieviel kostet den eine Tagesmutter?

von coco-tim am 25.05.2014, 12:18



Antwort auf: zum einarbeiten, darf man neben alg1 165 euro verdienen

Du musst für das ALG1 schon Betreuung nachweisen. Tagesmutter die ein Kind nur für 2-3 Tage nimmt und sich damit einen Vollzeitplatz blockiert wird es kaum geben. Da ist das Jugendamt zuständig oder die Gemeinde, überall unterschiedlich. Auch die Preise sind überall verschieden.

von Sternenschnuppe am 25.05.2014, 16:37



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