Zum 2 Mutterschutz rechtzeitig die Elternzeit kürzen oder beenden lassen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zum 2 Mutterschutz rechtzeitig die Elternzeit kürzen oder beenden lassen?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin zum 2 mal Schwanger und beziehe im moment noch Alg1. Das Arbeitslosengeld wird zum Mutterschutz 4.8.2015 ruhen.V. Entbindung ist der 15.9.2015. Damit ich Mutterschutzgeld in voller höhe erhalten möchte(AG plus KK), muss ich wohl die Elternzeit für das 1 Kind vorzeitig beenden lassen. Bei welcher Behörde muss ich die Elternzeit für das 1 Kind kürzen lassen, wenn ich im moment Alg 1 beziehe? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort im Voraus.

von mama 1986 am 06.06.2015, 09:04



Antwort auf: Zum 2 Mutterschutz rechtzeitig die Elternzeit kürzen oder beenden lassen?

Hallo, ich kann Ihnen gar nicht folgen. Sind Sie in EZ oder beziehen Sie ArbGeld 1? Beides schließt sich aus (Außer TZ-ArbGeld1) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.06.2015



Antwort auf: Zum 2 Mutterschutz rechtzeitig die Elternzeit kürzen oder beenden lassen?

Gar keiner, da du keine Elternzeit hast. Elternzeit kann man nur haben wenn man eine Arbeitsstelle hat, da diese dem Arbeitgeber mitgeteilt wird. Kannst halt nur dem Arbeitsamt mitteilen wegen Arbeitslosengeld1. Mutterschaftsgeld bekommst du auch keines, da eben keinen Arbeitgeber. Das was du evtl bekommen könntest, wäre die Einmalzahlung in Höhe von IMO 210 €, und nach der Geburt Elterngeld. Je nachdem wie lange du aber bereits kein steuerpflichtiges Einkommen hast, wird das auf den Mindestsatz herauslaufen, da Monate in dem Du Arbeitslosengeld1 bekommen hast mit 0 € gerechnet werden. Etwas anderes gilt nur, wenn Du aktuell noch eine laufendes Arbeitsverhältnis hast, das aber wegen Elternzeit1 ruht. Wenn zB der Arbeitgeber keine geeignete Teilzeitstelle anbieten konnte. Dann kannst du Elternzeit1 zum Mutterschutz2 bei dem AG beenden, bekommst dann auch das volle Mutterschaftsgeld und kannst ihm dann mitteilen wie lange du für Kind2 in Elternzeit bleibst. Bis zu 12 Monate Elternzeit von Kind1 kannst du dir dann, mit Zustimmung des Arbeitgebers, bis zur Einschulung aufsparen. Er muss dem aber nicht zustimmen.

Mitglied inaktiv - 06.06.2015, 12:18



Antwort auf: Zum 2 Mutterschutz rechtzeitig die Elternzeit kürzen oder beenden lassen?

Hallo, Frau Bader ich beziehe im moment Arbeislosengeld 1 bin zum zweiten mal schwanger. In der Mutterschutz ruht das Arbeitslosengeld1. Muss ich jetzt für das erste Kind Elternzeit kürzen um Mutterschaftsgeld von der kk und ag zubekommen. Oder muss ich da nichts veranlassen. werde ich vielleicht auch ohne das ich die elternzeit verkürze oder beenden lasse mutterschaftsgeld in voller höhe bekommen? wenn ich die elternzeit kürzen sollte bei wem sollte ich es tun bei welcher behörde?

von mama 1986 am 09.06.2015, 09:32



Antwort auf: Zum 2 Mutterschutz rechtzeitig die Elternzeit kürzen oder beenden lassen?

Wenn man Arbeitslosengeld bekommt ist man dann nicht mehr in der Elternzeit?

von mama 1986 am 09.06.2015, 09:38



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