Frage:
Zulagen für Sonn/Feiertags und Nachtdienste während der Schwangerschaft?
Hallo, ich bin schwanger und möchte dies nun meinem Arbeitgeber mitteilen. Ich befürchte jedoch, dass mir aufgrund des MuSchuG die Zuschläge für Sonn/Feiertag und Nacht sowie Rufbereitschaft wegfallen. Ich kann mir gut vorstellen, dass mein Chef mich nun 2 Stunden früher einteilt, so dass ich um 20.00 Uhr gehen kann und er mich immer Samstags statt Sonntags zukünftig einteilen wird. Dadurch bekomme ich dann allerdings nicht mehr die Zuschläge, auf die ich jedoch angewiesen bin. Gibt es hierzu eine klare Regelung? Vielen Dank für eine Info.
von
wieganto
am 01.03.2017, 12:21
Antwort auf:
Zulagen für Sonn/Feiertags und Nachtdienste während der Schwangerschaft?
Hallo,
Sie dürfen keinerlei Nachteile durch die Schwangerschaft erlangen, d.h., er muss Ihnen weiter den durchschnittlichen Lohn der letzten 13 Wochen zahlen.
Etwas anderes kann gelten, wenn vertraglich vereinbart ist, dass er sie tatsächlich auch nur bis 20:00 Uhr beschäftigen darf.
Grundsätzlich kommt es auf die Tätigkeit an, bei einigen darf man auch bis 22:00 Uhr oder sonntags arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2017
Antwort auf:
Zulagen für Sonn/Feiertags und Nachtdienste während der Schwangerschaft?
In welcher Branche arbeitest du denn? Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit bis 22 Uhr ist in einigen Branchena auch für Schwangere erlaubt. Um die Frage beantworten zu können, muss man wissen, wo du arbeitest. Krankenhaus?
Mitglied inaktiv - 01.03.2017, 12:33
Antwort auf:
Zulagen für Sonn/Feiertags und Nachtdienste während der Schwangerschaft?
Ich bin Erzieherin und betreue Menschen mit Behinderung (Erwachsene) in einer Außenwohngruppe. Ich muss keine Pflegetätigkeiten durchführen. Die Rufbereitschaft in der Nacht ist wirklich nur ein "Notdienst" aber die dafür gezahlte Zulage ist über 10% des monatlichen Netto-Entgelt und von daher sind mit die Zulagen schon wichtig
von
wieganto
am 01.03.2017, 12:39
Antwort auf:
Zulagen für Sonn/Feiertags und Nachtdienste während der Schwangerschaft?
Genau das zählt im weiteren Sinne zum "Beherbergungswesen" und da ist Sonn- und Feiertagsarbeit auch für Schwangere erlaubt, die Nachtarbeit bis 22 Uhr ist in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft erlaubt. Siehe § 8 Abs. 3 und 4 MuSchG.
Dein Arbeitgeber kann sich nicht auf das MuSchG berufen, wenn er dich von Sonntagsdiensten und von Nachtarbeit bis 22 Uhr ausnimmt. Sollte er das tun, dann aufgrund seines Direktionsrechts, aber nicht um dich im Sinne des MuSchG zu schützen.
Rufbereitschaft in der Nacht ab 22 Uhr ist dir nicht mehr erlaubt. Dafür darf dir dann das Gehalt nicht gekürzt werden. Du erhältst den Durchschnittslohn für die Anzahl Rufbereitschaften, die du in den 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft erarbeitet hast.
Mitglied inaktiv - 01.03.2017, 12:58
Antwort auf:
Zulagen für Sonn/Feiertags und Nachtdienste während der Schwangerschaft?
Hallo,
dir darf das Gehalt nicht aufgrund der SS gekürzt werden.
Das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen steht Dir also als Gehalt zu während der SS.
ABER: ab jetzt muss das was nicht als direkt Arbeit in den Sonderdiensten erbracht wird versteuert werden, also wird das Netto etwas geringer ausfallen.
da kann aber der AG nichts dafür, das ist so im Steuerrecht.
Gruss
D
von
desireekk
am 01.03.2017, 15:18
Antwort auf:
Zulagen für Sonn/Feiertags und Nachtdienste während der Schwangerschaft?
"Ich befürchte jedoch, dass mir aufgrund des MuSchuG die Zuschläge für Sonn/Feiertag und Nacht sowie Rufbereitschaft wegfallen."
Aufgrund des MuSchG fällt bis jetzt erst mal nur die Rufbereitschaft nach 22 Uhr weg. Rechtlich hast du KEINEN Anspruch auf Fortzahlung der Sonntags- und Spätzuschläge, weil das MuSchG dir das gar nicht verbietet. Sollte der AG dich aus diesen Diensten herausnehmen, dann sprich mit ihm und zeige ihm § 8 (3) und (4).
Mitglied inaktiv - 01.03.2017, 16:16
Antwort auf:
Zulagen für Sonn/Feiertags und Nachtdienste während der Schwangerschaft?
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir nun mitgeteilt, dass ich die Zulage für die nächtliche Rufbereitschaft nicht bekomme, da ich die Rufbereitschaft nun ja auch nicht mehr machen werde. Ich hätte keinen Anspruch darauf.
Die Zulage für die Rufbereitschaft (ca 5 Nächte im Monat) war in den letzten Jahren ein wichtiger Bestandteil meines Netto-Gehaltes.
Mein AG meinte ich solle ihm einen Nachweis kopieren, der belegt, dass ein AG weiterhin eine Zulage zahlen soll, obwohl die Tätigkeit aufgrund der SS nicht mehr ausgeübt wird. Können Sie hier helfen? Vielen Dank
von
wieganto
am 20.03.2017, 17:03
Antwort auf:
Zulagen für Sonn/Feiertags und Nachtdienste während der Schwangerschaft?
@uriah - vielen Dank - Sie haben gesagt:
"Rufbereitschaft in der Nacht ab 22 Uhr ist dir nicht mehr erlaubt. Dafür darf dir dann das Gehalt nicht gekürzt werden. Du erhältst den Durchschnittslohn für die Anzahl Rufbereitschaften, die du in den 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft erarbeitet hast."
dies ist genau der Punkt worum es geht. Lässt sich diese Aussage irgendwie belegen? Mein AG glaubt mir nicht und meint das wäre nicht so und verlangt einen Gesetzestext dazu.
von
wieganto
am 20.03.2017, 17:21