Hallo Frau Bader, Zur Zeit bin ich in einem Unternehmen mit gesetzlicher Kündigungsfrist angestellt. Das neue Arbeitsverhältnis beginnt am 5.5., da ich ab dem 5.4. bis 4.5. in Elternzeit bin. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es mir ja noch möglich zum 31.3. zu kündigen, allerdings möchte ich erst zum Ende der Elternzeit kündigen. Muss ich hier die Drei-Monats-Frist laut Paragraph 19 Beeg trotzdem einhalten, was aber jetzt bereits nicht mehr möglich ist? Oder bezieht sich die genannte Frist nur auf Personen, die sich bereits in Elternzeit befinden? Welche Möglichkeit hätte ich aus Ihrer Sicht denn noch für einen lückenlosen Übergang? Danke schön jetzt für Ihre Hilfe Viele Grüße
von Wutzelmännchen am 21.02.2015, 14:17