Hallo Frau Bader,
ich möchte eine Nacht organisieren, bei der Eltern (nur Papas) mit ihren Kindern und Geschwisterkindern im Kindergarten zusammen zelten. Eine Zustimmung der Kindergartenleiterin und sowie des Trägers (kath. Kirche) habe ich schon.
Die Kirche möchte, dass ich beim Plakat noch den Veranstalter und Verantwortlichen mit angebe.
Letztes Jahr war dies der Elternbeirat und dessen Vorsitzenden.
Kann ich das auch als eine Art "Privat-Initiative" - (also ohne Elternbeirat) machen?
Was muss ich rechtlich und versicherungstechnisch beachten?
Und bedeudet es für mich, die Verantwortung zu übernehmen?
Mit freundlichen Grüßen
mamafee86
von
mamafee86
am 24.06.2013, 16:41
Antwort auf:
Zelten im Kindergarten - Rechte, Pflichten und Versicherung
Hallo,
ich würde mir von allen Teilnehmern einen Haftungsausschluss unterzeichnen lassen
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2013
Antwort auf:
Zelten im Kindergarten - Rechte, Pflichten und Versicherung
Ich habe mich mittlerweile etwas "schlauer" gemacht.
Also der Kindergarten ist nicht der Veranstalter. Demzufolge greift auch nicht deren Unfallversicherung; auch wenn sie der Veranstaltung zustimmen. Sehe ich das richtig?
Dann spielt es demzufolge wohl auch nicht wirklich eine große Rolle, ob der Elternbeirat oder ich als Privatperson der "Veranstalter und Verantwortliche" bin.
Auf das Plakat würde ich dann schreiben, dass jeder selbst bei einem Unfall/Schaden die Verantwortung trägt.
von
mamafee86
am 25.06.2013, 08:55