Zelten im Kindergarten - Rechte, Pflichten und Versicherung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zelten im Kindergarten - Rechte, Pflichten und Versicherung

Hallo Frau Bader, ich möchte eine Nacht organisieren, bei der Eltern (nur Papas) mit ihren Kindern und Geschwisterkindern im Kindergarten zusammen zelten. Eine Zustimmung der Kindergartenleiterin und sowie des Trägers (kath. Kirche) habe ich schon. Die Kirche möchte, dass ich beim Plakat noch den Veranstalter und Verantwortlichen mit angebe. Letztes Jahr war dies der Elternbeirat und dessen Vorsitzenden. Kann ich das auch als eine Art "Privat-Initiative" - (also ohne Elternbeirat) machen? Was muss ich rechtlich und versicherungstechnisch beachten? Und bedeudet es für mich, die Verantwortung zu übernehmen? Mit freundlichen Grüßen mamafee86

von mamafee86 am 24.06.2013, 16:41



Antwort auf: Zelten im Kindergarten - Rechte, Pflichten und Versicherung

Hallo, ich würde mir von allen Teilnehmern einen Haftungsausschluss unterzeichnen lassen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2013



Antwort auf: Zelten im Kindergarten - Rechte, Pflichten und Versicherung

Ich habe mich mittlerweile etwas "schlauer" gemacht. Also der Kindergarten ist nicht der Veranstalter. Demzufolge greift auch nicht deren Unfallversicherung; auch wenn sie der Veranstaltung zustimmen. Sehe ich das richtig? Dann spielt es demzufolge wohl auch nicht wirklich eine große Rolle, ob der Elternbeirat oder ich als Privatperson der "Veranstalter und Verantwortliche" bin. Auf das Plakat würde ich dann schreiben, dass jeder selbst bei einem Unfall/Schaden die Verantwortung trägt.

von mamafee86 am 25.06.2013, 08:55



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