Zeitpunkt Beantragung Elterngeld und Elterngeldplus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zeitpunkt Beantragung Elterngeld und Elterngeldplus

Hallo, Stichtag ist der 22.03.16. Wir planen danach, dass ich direkt nach der Geburt 2 Monate in Teilelternzeit mit der Hälfte der Arbeitszeit gehe und diese 2 Monate ElterngeldPlus beantrage. Meine Frau möchte den vollen Bezugszeitraum (22 Monate) auch ElterngeldPlus beantragen und nicht arbeiten gehen (was ja im Endeffekt nur eine Halbierung bedeutet). Wir sind am überlegen im Anschluss auf die Partnerschaftsbonusmonate zurückzugreifen. Muss das jetzt mit Beantragung des Elterngeldes schon entschieden und mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden? Oder kann man erstmal ElterngeldPlus maximal beantragen und später einen weiteren Antrag stellen? Wie "oft" darf man generell den Bezug von Elterngeld beantragen/ändern? Bei der Elternzeit muss man sich ja für 2 Jahre festlegen und kann dann noch mal 1 Jahr anhängen mit rechtzeitig Beantragung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

von Salix am 10.01.2016, 17:39



Antwort auf: Zeitpunkt Beantragung Elterngeld und Elterngeldplus

Hallo, Sie müssen sich bzgl. EZ für ein Jahr fesrtlegen und haben danach Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2016



Antwort auf: Zeitpunkt Beantragung Elterngeld und Elterngeldplus

Mit den Partnermonaten habe ich keine Ahnung, aber Elternzeit muss man nur noch ein jahr festlegen und kann 24 Monate später nehmen.

von Sternenschnuppe am 10.01.2016, 18:58



Antwort auf: Zeitpunkt Beantragung Elterngeld und Elterngeldplus

Du nimmst zwei Monate mit EG Plus, (entspricht. 1 Monat EG) dann kann Deine Frau noch 12 Monate EG, bei EG Plus also schon mal 24 Monate. Dir bleibt auch noch ein voller EG Monat. Du kannst also noch einen vollen Monat nehmen oder nochmal zwei EG Plus Monate. Wann man die Partnerschaftsmonate spätestens beim Amt beantragt habe ich auch noch nicht rausgefunden. Da das für Dich noch weit in der Zukunft liegt, musst du die meines Erachtens jetzt noch nicht genau angeben, sondern kannst es als EZ dann wieder 7 Wochen vorher ankündigen. Bei der Information des AG aber mit angeben, dass du Dir vorbehältst die verbleibende EZ später zu nehmen. Deine Frau kann das auch machen. Erst Mal nur die zwei Jahre mit EG Plus nehmen und sich das letzte Jahr vorbehalten. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 10.01.2016, 19:31



Antwort auf: Zeitpunkt Beantragung Elterngeld und Elterngeldplus

Vielen Dank für die Infos. Allerdings habe ich da entweder etwas falsch verstanden oder das ist so nicht ganz richtig: In den ersten zwei Lebensmonaten nimmt man doch Mutterschaftsleistungen in Anspruch und muss parallel Basiselterngeld nehmen. D.h. 2 Monate für die Frau sind weg. Bleiben noch 10. Die kann man mit EGPlus auf 20. erhöhen. Somit ist die Frau aber bei 22. Monaten und nicht 24. Da man die Bonusmonate aber nach der Zeit direkt nehmen muss, ist das super relevant, weil man ja somit das bei 2 Jahren Elternzeit schon direkt sagen müsste, dass Monat 23+24 aber Teilzeit ist...

von Salix am 13.01.2016, 12:46



Antwort auf: Zeitpunkt Beantragung Elterngeld und Elterngeldplus

Vielen Dank. Und kann man dann entsprechend das Elterngeldplus auch erstmal für 1 Jahr beantragen und danach für den nächsten Zeitraum? Könnte man auch beides zunächst für die besagten 22 Monate beantragen und danach dann z.B. nach 1,5 Jahren gesondert die 4 Partnerschaftsbonusmonate beantragen?

von Salix am 16.01.2016, 07:27



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