Hallo Frau Bader,
im Oktober endet nach einem Jahr meine Elternzeit und ich werde wieder zu arbeiten beginnen. Ich möchte gern in Teilzeit einsteigen mit 30 Stunden. Diese Teilzeit möchte ich gern zeitlich befristet für 2 Jahre haben. Grundsätzlich hätte ich ja Anspruch auf zwei weitere Jahre Elternzeit, ist somit einein zeitliche Befristung möglich?
von
Gucki83
am 10.05.2017, 05:22
Antwort auf:
Zeitliche Befristung von Teilzeit?
Hallo,
sinnvoller wäre es gewesen, die Elternzeit zu verlängern,, was in Ihrem Fall nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist und dann Teilzeit in der Elternzeit zu arbeiten. Damit wäre die Elternzeit automatisch der Grund der Befristung.
Ohne Elternzeit würde ich versuchen, mich möglichst gütlich mit dem Arbeitgeber zu einigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2017
Antwort auf:
Zeitliche Befristung von Teilzeit?
Mit Zustimmung des AG da du weniger wie 1 Jahr EZ gemeldet hast. Du hättest besser gleich 2 Jahre EZ gemeldet mit dem Wunsch eben nach einem Jahr in Teilzeit innerhalb der EZ einzusteigen. Dann wäre das leichter gewesen. Also AG fragen, ihn um Verlängerung der EZ bitten mit dem Wunsch innerhalb dieser in TZ zu arbeiten.
Ansonsten bliebe nur den VZ Job zu kündigen und auf TZ dauerhaft zu ändern.
Mitglied inaktiv - 10.05.2017, 08:11