Sehr geehrte Frau Bader, aus verschiedenen Gründen haben wir uns bei der Wahl unseres Kinderarztes für eine private Praxis entschieden. Als gesetzlich Versicherte sind wir uns bewusst, dass wir die Rechnung selbst zahlen müssen. Wie verhält sich das allerdings bei den gesetzlich vorgeschriebenen U-untersuchungen? Bei meinem Sohn wurde sich im Februar letzten Jahres zumindest mit € 50.- ( Rechnung lag bei etwas über €60.-) daran beteiligt. Jetzt habe ich für meine im Mai 2016 geborene Tochter 2 U-untersuchungen eingereicht, welche jedoch abgelehnt wurden. Da die Praxis keine kassenärztlich gemeldete Praxis sei und bei Privatpraxen doch mehr als " nötig " untersucht werde. Ich denke,damit war der Ultraschall der Niere gemeint bei der U 3. Aber auf der Rechnung ist doch genau mit passender Bezeichnung aufgelistet was genau getan wurde, und ich wollte ja auch nur die Erstattung der gesetzlich vorgeschriebenen U-untersuchungen. Die Sprechstundenhilfe erzählte,dass bekomme sie öfter mit und man müsse hartnäckiger sein. Ist das so und hat man Anspruch auf die Erstattung?? Vielen Dank im voraus Brigitte Pusceddu
von Brigitte P. am 05.02.2017, 21:12