Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Anliegen: Nach der Geburt meines Kindes wurde ich mehrmals operiert, die letzte OP wird im August/September stattfinden. Genesungsprozess ist nochmals für mindestens 3 Monate vorgesehen. In Elternzeit ist das kein Problem gewesen, allerdings im Oktober ist es geplant ins Arbeitsleben zurückzukehren und zwar Vollzeit. Da werde ich aber wohl noch nicht berufsfähig sein. Meine Frage lautet, ist die Krankenkasse verpflichtet Krankengeld zu bezahlen, wenn der Arzt eine Krankschreibung für mind. 3 Monate nach der Beendigung der ELternzeit ausstellt? In meinem Fall ab dem 1.10.2016 bis 1.1.2017.
von Vik1113 am 28.06.2016, 16:41