Zahlen der Fahrtkosten wg Umgangsrecht?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zahlen der Fahrtkosten wg Umgangsrecht?

Ich habe ein dringendes Anliegen. Mein Partner hat eine 16jährige Tochter. Als sie noch jünger war, kam sie regelmäßig alle 1-2 Wochenenden zu uns. Wir haben Sie abgeholt und zurück gebracht, es gab keine Probleme. Seit 2-3 Jahren kommt sie nur noch unregelmäßig und die Besuche sehen dann folgendermaßen aus: Sie kommt weiterhin freitags bis sonntags. Mittlerweile meistens mit Ihrem Freund. Wir sehen Sie aufs Wochenende gerechnet ca 1 Std. Den Rest der Zeit verabredet Sie sich mit Freunden, bei denen sie ggf. auch übernachtet. Ansonsten schläft sie bei der Oma (wohnt 5 Autominuten entfernt), weil diese ein schönes großes Dachbodenzimmer hat mit eigenem Bad... Dort empfängt sie auch Ihre Freunde. Wir fragen uns nun, warum immer wir die Fahrtkosten für den Zug freitags übernehmen sollen bzw sie sonntags nach Hause fahren sollen (45-60 Minuten ein Weg), wenn sie ja offensichtlich nur zu ihrem Vergnügen hier ist und Freunde besucht, die zufällig in unserer Nähe wohnen...?! Mit "Papa-Wochenende" hat das doch nichts mehr zu tun! Sie fordert sich das Geld aber immer ganz forsch ein. Und dabei ist sie nicht mal bereit, das Zuggeld von ihrem TG vorzulegen (die Mutter auch nicht), sondern verlangt, dass das Geld vorher auf ihr Konto überwiesen wird. Müssen wir diese Art von Besuchen zahlen?!

von Honeyface07 am 06.06.2017, 10:21



Antwort auf: Zahlen der Fahrtkosten wg Umgangsrecht?

Hallo, welche Qualität das Treffen der Tochter mit ihrem Vater hat, kann ich nicht beurteilen. Bei einer 16-jährigen kann man aber sicher nicht erwarten, dass sie die ganze Zeit ununterbrochen mit ihrem Vater zusammenhängt. Und warum soll sie nicht zu ihrem Vergnügen da sein? Der Vater kann ja für sich überlegen, ob es ihm lieber ist, dass er die Fahrtkosten nicht übernimmt und sie gar nicht kommt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2017



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