Guten Tag Frau Bader,
Ich habe einen 3 Monate alten Sohn. Während der gesamten Schwangerschaft hatte ich berufsbedingt ein Beschäftigungsverbot. Würde ich erneut schwanger in der Elternzeit wäre das wieder der Fall. Meine Frage ist nun, wonach sich dann das erhaltene Geld berechnen würde. Nach dem zuvor erhaltenen Elterngeld oder dem Gehalt vor der ersten Schwangerschaft? Und wie würde dann beim 2. Kind das Elterngeld berechnet werden?
Vielen Dank,
Liebe Grüße, M.
von
Jona Benjamin
am 22.04.2015, 13:33
Antwort auf:
Zählt Beschäftigungsverbot wie Krankschreibung?
Hallo,
während der beantragten EZ ist ein BV ohne Relevanz. Wenn Sie TZ arbeiten wollen, erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne BV bekämen, also den TZ-Lohn. Unzulässig ist es aber, die EZ vorzeitig zu beenden o TZ zu arbeiten, wenn dies nur geschieht, um Mutterschaftslohn zu bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2015
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Zählt Beschäftigungsverbot wie Krankschreibung?
Wie lange hast Du denn Elternzeit und wann willst Du Sxhwangerschaft werden ?
Ein BV bekommt man nur wenn man arbeitet, in der Elternzeit also ncht.
von
Sternenschnuppe
am 22.04.2015, 13:46
Antwort auf:
Zählt Beschäftigungsverbot wie Krankschreibung?
Hallo,
Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. ..kann man die auch auf 1 Jahr verkürzen?
Ich möchte entweder innerhalb der Elternzeit schwanger werden oder nach 1 Jahr einen neuen Job anfangen. ..
Lg
von
Jona Benjamin
am 22.04.2015, 14:15
Antwort auf:
Zählt Beschäftigungsverbot wie Krankschreibung?
Du hast Dich ja festgelegt. Du kannst Teilzeit in Elterzeit beantragen.
Aber nicht um ein BV einzureichen, das ist nicht legal.
Um in etwa gleiches Elterngeld zu bekommen solltest Du jetzt schwanger werden. Nur Elterngeldmonate aus dem ersten Jahr werden durch alten Lohn ersetzt bei der neuen Berechnung.
von
Sternenschnuppe
am 22.04.2015, 14:24