Ich habe in 2005 geborene Drillinge, und ein aus früherer Ehe 1997 geborenes Kind, für das ich kein Kindergeld beziehe. Ich habe erst 2011 bei der Familienkasse die Berücksichtigung dieses Zählkindes beantragt, rückwirkend ab 2005. Die Familienkasse hat mir die Kindergeld-Differenzbeträge nur ab Datum meines Antrags gezahlt. Begründung: Zählkinder werden nur ab Datum des Antrags berücksichtigt (und nicht ab Eintreten des Falls, also ab 2005). Frage: ist das korrekt? Steht mir das Kindergeld für die Drillinge als 2.,3. und 4. Kind nicht ab deren Geburt zu?
Mitglied inaktiv - 05.08.2011, 10:31