Zählkind - ab wann bei Kindergeldberechnung berücksichtigt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zählkind - ab wann bei Kindergeldberechnung berücksichtigt?

Ich habe in 2005 geborene Drillinge, und ein aus früherer Ehe 1997 geborenes Kind, für das ich kein Kindergeld beziehe. Ich habe erst 2011 bei der Familienkasse die Berücksichtigung dieses Zählkindes beantragt, rückwirkend ab 2005. Die Familienkasse hat mir die Kindergeld-Differenzbeträge nur ab Datum meines Antrags gezahlt. Begründung: Zählkinder werden nur ab Datum des Antrags berücksichtigt (und nicht ab Eintreten des Falls, also ab 2005). Frage: ist das korrekt? Steht mir das Kindergeld für die Drillinge als 2.,3. und 4. Kind nicht ab deren Geburt zu?

Mitglied inaktiv - 05.08.2011, 10:31



Antwort auf: Zählkind - ab wann bei Kindergeldberechnung berücksichtigt?

Hallo, wer hat denn bis dato das KG für die Drillinge bezogen? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.08.2011



Antwort auf: Zählkind - ab wann bei Kindergeldberechnung berücksichtigt?

Das Kindergeld für die Drillinge (ab deren Geburt) ich; das für das erste Kind meine Ex-Frau, bei der es wohnt.

Mitglied inaktiv - 08.08.2011, 07:01