Zählen Überstunden zu Elterngeldberechnung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zählen Überstunden zu Elterngeldberechnung?

Hallo Frau Bader, ich habe im Dezember 11 und im Juni 12 von meinem AG Überstunden ausgezahlt bekommen. Diese sind nun bei der Berechnung des Elterngeldes (Oktober 11 bis September 12 Berechnungsgrundlage) nicht anerkannt worden. Da es sich hier um eine Summe von ca. 3000€ netto handelt würde ich gerne wissen, ob es korrekt ist, dass diese nicht mit einberechnet werden oder ob ich Widerspruch gregen den Bescheid einlegen muss. Mein 13. Monatsgehalt ist auch gestrichen worden, aber das scheint ja korrekt zu sein. Danke und mit freundlichen Grüßen neniko

von neniko am 15.02.2013, 15:53



Antwort auf: Zählen Überstunden zu Elterngeldberechnung?

Hallo, wenn es als Einmalzahlungen deklariert wird, zählt es nicht zu Eltern Geld Berechnung. Anders ist es, wenn es zum Beispiel mit monatlich ausgezahlt und auch als Lohn berücksichtigt wird. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2013



Antwort auf: Zählen Überstunden zu Elterngeldberechnung?

Hallo... wie am eigenen Leibe erfahren: Nein, die Auszahlung von Überstunden wird bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt, da es sich nicht um den regulären Verdienst handelt - oder wie auch immer die das rechtfertigen. Ich hab auch nicht schlecht gestaunt und finde es nicht ok. Ist ja immerhin tatsächlich geleistete Arbeit, die da bezahlt wird... 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld... lässt sich ja noch nachvollziehen. Gruß, Sengale

von sengale am 16.02.2013, 23:51



Antwort auf: Zählen Überstunden zu Elterngeldberechnung?

Ich bekomme als Lehrer mein Elterngeld von der ZBFS in Bayern. Meine Überstunden vom Schuljahr 2011/12 wurden im im Nov. 12 ausbezahlt in Form einer Aufrollung aus der ersichtlich ist, in welchem Monat ich wieviele Überstunden geleistet und bezahlt bekommen habe. Die Überstunden, die im Bemessungszeitraum angefallen sind wurden sehr wohl für mein Elterngeld berücksichtigt, auch wenn die Auszahlung als Einmalzahlung für das ganze Jahr vorgenommen wurde. Ich habe aber auch nun ein massives Problem genau ein Jahr später was ich hier im Forum als Frage gestellt habe: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=113387&suche=elterngeld+%FCberstunden&seite=1 Es gilt im Bezugszeitraum das Zuflussprinzip und nun wird mir mein Elterngeld gekürzt, trotz Vollzeit-Papa!

von hainz74 am 17.02.2014, 23:43



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