@Yalcin... was mir allerdings schleierhaft ist.....

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: @Yalcin... was mir allerdings schleierhaft ist.....

... und es auch nichts mit der eigentlichen Frage zu tun hat: Wieso geht das Kind in die Türkei auf die Schule? So weit ich gelesen habe besteht auch in der Türkei Anspruch auf Kindergeld, allerdings nicht so hoch wie in Deutschland. Ich sehe es im übrigen gleich, das das Kind in dem Land seinen Lebensmittelpunkt hat, in dem es auch in die Schule geht. In diesem Sinne viel Glück

von peekaboo am 21.08.2013, 12:00



Antwort auf: @Yalcin... was mir allerdings schleierhaft ist.....

Es hat mit meiner eigentlichen Frage in der Tat nichts zutun und ist eine Entscheidung, die innerhalb der Familie getroffen wurde und selbstverständlich auch ihre Gründe hat. In der Türkei gibt es in meinem Fall Kindergeld? Das musst Du mir näher erklären? Darüber hinaus ist der Sachverhalt hier anders, weshalb das KG hier in D beantragt wird, nämlich so wie es auch in der Vergangenheit war, als das Kind hier lebte. Deine Aussage, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt in dem Land hat, wo es zur Schule geht ist auch falsch. Demnach müsste der Lebenspunkt der in den USA studierenden DEUTSCHEN Kindes ebenfalls die USA sein und das Kind hätte keinen Anspruch auf Kindergeld. Dasselbe gilt für Kinder als Au-Pair oder in einer berufliche Ausbildung im Ausland... Ist aber nicht so...!!! Dieses in den USA studierende Kind hat Anspurch auf KG. Ebenso die anderen Kinder, die im Ausland zum Zwecke als Au-Pair oder berufliche Ausbildung befinden. Das kannst Du im Netz nachlesen...Enscheidungen und Urteile gibt es auch hierzu.

von yalcin am 21.08.2013, 18:41



Antwort auf: @Yalcin... was mir allerdings schleierhaft ist.....

... stimmt so nicht... die Kinder als "Student oder als Au Pair" gehen ohne einen Erziehungsberechtigten rüber, sprich Mama und Papa sind daheim und das Kind ist ALLEINE!!!!! Das ist ein RIESENGROSSER Unterschied!!!!! Es gibt ein Abkommen für in der Türkei lebende Kids und das Kindergeld wäre niedriger. Die Urteile hierzu sind sehr wiedersprüchlich... http://www.ebnerstolz.de/de/esp/Aktuelles/Kein_volles_Kindergeld_fuer_in_der_Tuerkei_lebende_Kinder/29247 LG Peeka

von peekaboo am 22.08.2013, 09:08



Antwort auf: @Yalcin... was mir allerdings schleierhaft ist.....

Das KG für in der TR lebende Kinder gem. Sozialabkommen mit der TR liegt bei ca. 5 Euro im Monat pro Kind und wird hier in D gezahlt... meintest Du etwa das? Die Höhe dieses großzügigen "Kindergeldes" möchte ich hier lieber nicht kommentieren. Ich betrachte es als eine reine Schikane und kann hier nicht erkennen, was man mit diesem Betrag für das Kind machen kann. Ich verstehe nicht, warum Du Dich an Deiner Version "Mama und Papa in D und die Kinder im Ausland" festhälst, was ein riesengroßer Unterschied sei. Hast Du in irgendeinem Urteil gelesen, dass es darauf ankommt? Ich jedenfalls nicht. In keiner (!) Entscheidung ist zu lesen, dass Anspruch auf KG besteht, weil das Kind ALLEINE im Ausland ist. Umgekehrt ist auch in keiner Entscheidung ist zu lesen, dass kein Anspruch auf KG besteht, weil Mama oder Papa sich ebenfalls im Ausland aufhalten.

von yalcin am 22.08.2013, 10:41



Antwort auf: @Yalcin... was mir allerdings schleierhaft ist.....

In der Tat sind die Urteile widersprüchlich und unterschiedlich, so dass es GERADE auf den einzelnen Fall ankommt und WESHALB das FG Kassel nun einen Verhandlungstermin benannt hat. Mein Anliegen bestand darin, den Unterschied darzustellen/nachzuweisen - eventuell mit Hilfe der "Experten" in diesem Forum... Das war allerdings nichts! Deinen Link habe ich gelesen... Du auch? In diesem Urteil/Begründung heißt es unter anderem: "Die Kinder des Klägers waren erst nach FÜNF Jahren dauerhaft wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Sie hielten sich in dieser Zeit lediglich ZWEIMAL während der türkischen Schulferien im Inland aufgehalten. Diese Aufenthalte hatten keinen Wohncharakter, sondern lediglich Besuchscharakter. Insofern lagen auch die Voraussetzungen des § 9 AO für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts der Kinder im Inland nicht vor." Vergleichst Du nun diesen Sachverhalt mit meinem? Wohl kaum!

von yalcin am 22.08.2013, 10:51



Antwort auf: @Yalcin... was mir allerdings schleierhaft ist.....

http://www.avukat24.de/tag/fur-welche-kinder-kann-man-deutsches-kindergeld-erhalten/

von peekaboo am 22.08.2013, 11:29



Antwort auf: @Yalcin... was mir allerdings schleierhaft ist.....

@peekaboo Ist zwar nett und lieb gemeint, aber bereits aus der Überschrift "Merkblatt über Kindergeld für türkische Staatsangehörige" geht doch hervor, dass dies nicht in meinem Fall zutrifft. Sowohl meine Wenigkeit als auch mein Sohn sind DEUTSCHE Staatsangehörige. Darüberhinaus ist der Link nichts anderes als das Merkblatt, welches man in der Homepage der Agentur für Arbeit vorfinden kann. In diesem Link wird zusätzlich eine türkische Fassung des Merkblattes angeboten, was aber auch bei der Agentur für Arbeit ebenfalls vorhanden ist. In dem Link werden "Anwälte" türkischer Abstammung für die jeweiligen Städte angeboten, die sich angeblich im Familienrecht auskennen. Nun, alle dieser Anwälte in meiner Stadt sind mir durchaus bekannt und leider nicht so kompetent, haben also nicht das Fachwissen oder sie sind eben keine Fachanwälte für Familienrecht. Ausserdem erübrigt sich der Gang zu diesen "Anwälten", weil -wie bereits gesagt- mein Sachverhalt anders aussieht, als die der hier lebenden türkischen Mitbürger.

von yalcin am 22.08.2013, 12:05