Hallo Frau Bader, vllt können Sie mir weiterhelfen. Ich bin derzeit als Auszubildende in der Ambulanten Pflege tätig, ab Oktober als examinierte Fachkraft, da nun meine letzten Prüfungen sind. Da ich aber nicht weiß wie lange ich noch arbeiten kann oder ob mein Pdl mich ggf auch im Büro einsetzen möchte, stellt sich mir die Frage ob sich bei einem Beschäftigungsverbot ab Oktober das Gehalt was ich dann bekomme nach den letzten drei Monaten der Ausbildungszeit rechnet oder nach dem was ich laut meinem neuen Vertrag bekommen würde. Es wäre super wenn sie da eine Antwort für mich hätten. LG Kürbisköpfchen
von Kürbisköpfchen am 29.08.2016, 13:26