Wonach richtet sich das Beschäftigungsverbot bei Vertragswechsel?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wonach richtet sich das Beschäftigungsverbot bei Vertragswechsel?

Hallo Frau Bader, vllt können Sie mir weiterhelfen. Ich bin derzeit als Auszubildende in der Ambulanten Pflege tätig, ab Oktober als examinierte Fachkraft, da nun meine letzten Prüfungen sind. Da ich aber nicht weiß wie lange ich noch arbeiten kann oder ob mein Pdl mich ggf auch im Büro einsetzen möchte, stellt sich mir die Frage ob sich bei einem Beschäftigungsverbot ab Oktober das Gehalt was ich dann bekomme nach den letzten drei Monaten der Ausbildungszeit rechnet oder nach dem was ich laut meinem neuen Vertrag bekommen würde. Es wäre super wenn sie da eine Antwort für mich hätten. LG Kürbisköpfchen

von Kürbisköpfchen am 29.08.2016, 13:26



Antwort auf: Wonach richtet sich das Beschäftigungsverbot bei Vertragswechsel?

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2016



Antwort auf: Wonach richtet sich das Beschäftigungsverbot bei Vertragswechsel?

Die Entlohnung im BV richtet sich nach dem, was du verdienen würdest, wenn du weiter arbeiten wärst. Ab Oktober dann also das Gehalt einer examinierten Fachkraft.

Mitglied inaktiv - 29.08.2016, 13:55



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