Sehr geehrte Frau Bader, es geht um folgende Sachlage: errechneter Entbindungstermin: 24. Januar 2013 Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses: 31. Dezember 2012 Beginn Mutterschutz: 13. Dezember 2012 Letzter Arbeitstag vor Schutzfrist: 12. Dezember 2012 fiktiver tatsächlicher Entbindungstermin: 24. Dezember 2012 Der Antrag auf Mutterschaftsgeld mit dem errechneten Entbindungstermin wurde bereits an die Krankenkasse verschickt, allerdings geht meine Frauenärztin davon aus, dass ich noch in diesem Jahr das Baby bekommen werde (es entspräche aber nicht den medizinischen Kriterien einer Frühgeburt, da das Geburtsgewicht über 2500 g wäre). Nun frage ich mich natürlich, wonach das Mutterschaftsgeld berechnet wird. Wenn der errechnete Entbindungstermin für die Höhe des Mutterschaftsgeldes und den AG-Zuschuss maßgeblich ist, wäre ich ja finanziell schlecher gestellt, da mir dann ja für die Zeit nach Ablauf der Befristung und für die 8 Wochen nach dem errechneten Entbindungstermin kein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird, also insgesamt für etwa 2,5 Wochen das Mutterschaftsgeld samt AG-Zuschuss und für 11,5 Wochen nur das Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag zusteht. Ist das so richtig oder kann ich darauf bestehen, dass in dem Fall, dass das Baby einen Monat eher kommt, der tatsächliche Entbindungstermin als Berechnungsgrundlage für Mutterschutz und AG-Zuschuss gezählt wird. Denn das würde ja bedeuten, dass ich für die Zeit nach der Entbindung sogar noch eine Woche den AG-Zuschuss erhalten würde und nur die restlichen 7 Wochen ohne den AG-Zuschuss zurechtkommen muss (für 7 Wochen gäbe es dann also noch Mutterschaftsgeld samt AG-Zuschuss). Das macht ja immerhin für etwa 4,5 Wochen einen gravierenden Unterschied aus. Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Susanne
von Möhrchen82 am 19.12.2012, 10:29