Wonach berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss im Anschluss an Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wonach berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss im Anschluss an Elternzeit?

Liebe Frau Bader, Ich habe Mitte Januar diesen Jahres mein zweites Kind bekommen. Die Elternzeit für mein erstes Kind habe ich einen Tag vor beginn des Mutterschutzes fürs zweite beendet. Vor dem Eintritt in den Mutterschutz fürs zweite Kind bin ich bei dem AG, bei dem ich schon vor der ersten Schwangerschaft 100% gearbeitet habe, in der Elternzeit einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nachgegangen, welches bis zum Tag vor dem Eintritt in den Mutterschutz fürs zweite, befristet war. Bekomme ich nun den Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Gehaltes von vor der ersten Schwangerschaft, da der ursprüngliche Arbeitsvertrag ja egtl. weiter läuft oder kann der AG den Arbeitgeberzuschuss anhand des Gehalts der geringfügigen Beschäftigung berechnen? Liebe Grüße

von mamahoc am 12.03.2020, 20:29



Antwort auf: Wonach berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss im Anschluss an Elternzeit?

Hallo, die geringfügige Tätigkeit war auf die Ez beschränkt, es ist jetzt der alte Vertrag wieder aufgelebt. Also wird das EG nach dem VZ-Lohn berechner. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2020



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