Liebe Frau Bader, Ich habe Mitte Januar diesen Jahres mein zweites Kind bekommen. Die Elternzeit für mein erstes Kind habe ich einen Tag vor beginn des Mutterschutzes fürs zweite beendet. Vor dem Eintritt in den Mutterschutz fürs zweite Kind bin ich bei dem AG, bei dem ich schon vor der ersten Schwangerschaft 100% gearbeitet habe, in der Elternzeit einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nachgegangen, welches bis zum Tag vor dem Eintritt in den Mutterschutz fürs zweite, befristet war. Bekomme ich nun den Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Gehaltes von vor der ersten Schwangerschaft, da der ursprüngliche Arbeitsvertrag ja egtl. weiter läuft oder kann der AG den Arbeitgeberzuschuss anhand des Gehalts der geringfügigen Beschäftigung berechnen? Liebe Grüße
von mamahoc am 12.03.2020, 20:29