Hallo Frau Bader! Mich würde interessieren, seit wann der Wohnwert bei der Berechnung des Kindesunterhalts Berücksichtigung findet. Bin seit Jahren geschieden und der Vater des Kindes bewohnt ein schuldenfreies Eigenheim. Bisher zahlte er lt. Düsseldorfer Tabelle. Im Moment nix. Bei der Beratung im JA kam das Thema Wohnwert auf. Bin total verwirrt, da das beim Rechtsanwalt nie Thema war. Herzlichen Dank!
von Bubenmama am 04.02.2017, 14:35