Frage: Wohnungsrecht!

Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes Problem,ich bin in der 12 ssw und habe einen 11 jährigen sohn und alleinerziehend. Meine Jetzige wohnsituation ist jetzt noch ok aber wenn das Neugeborene da ist unzumutbar. Ich habe eine 2 Zimmer wohnung im Prinzip 1 Zimmer,mein sohn besitzt sein eigenes zimmer und ich habe küche schlaf und wohnraum in einem Zimmer! Ich könnte das neugeborne auch nicht bei meinem 11 jährigen sohn unter bringen das er schultüchtig ist und seinen schlaf braucht! Es sind Knappe 60 quatratmeter! Ich habe mich bei der stadt und wohnungsbaugenossenschaft als wohnungssuchend gemeldet und privat will ich mir keine suche weil sie meist überteuert sind, Und die stadt bez.wohngenossenschaft geht ja nach deinem verdienst! So meine Frage ist wie wichtig und wie schnell müssen die mir einen wohnung geben,es ist unmöglich mit den neugeborenen in der jetzigen wohnung zu bleiben was kann ich tun das ich vor der Gbeurt schnells möglich ne Wohnung angboten bekomme und wieviel Quatratmeter stehen mir oder zimmer zu?was kann ich tun? Ich habe einen festen arbeitsplatz und beziehe kein harz4 oder sonst was aber welche hilfen stehen mir zu?

Mitglied inaktiv - 06.06.2011, 12:26



Antwort auf: Wohnungsrecht!

Hallo, die Ihnen zustehende Grösse richtet sich nach der Gemeinde. IdR hat ein Säugling keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Erkundigen Sie sich bei der ARGe nach einem Wohnberechtigungsschein. Auch ist der KV Ihnen u dem Kind unterhaltspflichtig, evtl. können Sie einen Unterhaltsvorschus bekommen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2011



Antwort auf: Wohnungsrecht!

auf andere verlassen. Du willst etwas, dann tu etwas dafür. Aber sorry, dieser Satz... Selber suchen möchte ich nicht, weil überteuert. Willkommen in der Welt. Wenn ein "Ottonormalverdiener" eine günstige Wohnung haben möchte, dann muß er auch in die Puschen kommen. LG Peeka, die so was nicht versteht :o(

von peekaboo am 06.06.2011, 13:51



Antwort auf: Wohnungsrecht!

in der 12.woche...na da hast du ja noch ein paar wochen zeit, bis das kind erst mal auf der welt ist. eine wohnung zu finden...da wird dir keiner helfen, denn einen wbr mit dringlichkeitsstufe1 wirst du nicht bekommen, da du ja ein dach über dem kopf hast und noch nicht mal h4 beziehst. so wird dir nichts anderes übrigbleiben, als den wohnungsmarkt zu studieren und dir eine wohnung zu suchen oder zu warten. so wie jeder andere auch. wohngeld kannst du dann noch beantragen, wenn du eine hast. nur schwanger reicht eben manchmal nicht..... unsere wohnung ist auch zu klein.

Mitglied inaktiv - 06.06.2011, 18:01