Wohnungsbesichtigungen nach Kündigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wohnungsbesichtigungen nach Kündigung

Sehr geehrte Frau Bader, wir haben unsere Wohnung fristgerecht am 3.Dezember 2011 gekündigt. Da wir beide Berufstätig sind (mein Ex-Mann selbstständig daher erst spät Abends zuhause) und ich noch in der Ausbildung haben wir gesagt das wir erstmal keine Besichtigungen zulassen. Auf der einen Seite haben mir große Hausverwaltungen gesagt der Mieter muss niemanden reinlassen aber jetzt höre ich immer wieder was anderes. Unsere Hausverwaltung hat eine Immobilienfrau beauftragt sich um einen Mieter zu kümmern, der einziehen soll, wenn wir ausziehen. Dadurch das wir aber arbeiten und ich noch lernen muss wegen meinen Zwischenprüfungen und auch noch ein kleines Baby habe, das viel ruhe braucht, viel weint, angst vor Fremden hat und früh ins Bett geht, wie soll ich da Wohnungsbesichtigungen zulassen? Ich möchte nicht das viele fremde Menschen zu mir kommen, wenn ich mit meinem Baby alleine bin. Reicht eine Besichtigung pro 2 Wochen oder wieviel muss ich zulassen? Und wann muss ich die zulassen? Uhrzeitmäßig? Wieviele Personen muss ich reinlassen? Ich bin verzweifelt weil die so undfreundlich sind und dann der ganze Dreck in der Wohnung :( und mein Baby kommt dann gar nicht mehr zurecht.

Mitglied inaktiv - 07.12.2011, 11:32



Antwort auf: Wohnungsbesichtigungen nach Kündigung

Hallo, Das Besichtigungsrecht ist ein gesetzlicher Anspruch des Vermieters.Die Besichtigung an Wochentagen (ohne Samstag s.u.) ist wenigstens 24 h vorher anzukündigen. Die Frage ob eine Besichtigung zumutbar ist hängt auch im Einzelfall davon ab (wie lange das Mietverhältniss bereits besteht, und welche Beeinträchtigungen für den Mieter mit der Besichtigung verbunden sind). Auch sollen die Besichtigungen grundsätzlich nur von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr durchgeführt werden, so dass - außer der Mieter wünscht es ausdrücklich - eine Besichtigungszeit am Wochenende ausscheidet. Die Anzahl der angemessenen Besichtigungen werden von der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, wobei die Tendenz dahin geht, dass eine Besichtigung pro Woche im Umfang von bis zu etwa einer Stunde verlangt werden kann. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2011



Antwort auf: Wohnungsbesichtigungen nach Kündigung

Hallo, wenn du Leute Dreck machen, sollen sie einfach die Schuhe ausziehen. Wo ist da das Problem? Wenn es deinem Kind zuviel ist, dann schicke es mit einem Babysitter oder der Oma spazieren. Und damit alle planen könne, mach einfach 2 Termine in der Woche für je 1,5 Stunden wo die Leute kommen können. Also z.B. Montag am Vormittag und Donnerstag am Nachmittag. So weit solltest du dem Vermieter schon entgegen kommen. Vielleicht machst du es dir auch ein wenig schwer?

von blauerVogel am 07.12.2011, 12:45



Antwort auf: Wohnungsbesichtigungen nach Kündigung

Sag mal, hast Du Dir schon mal Gedanken darüber gemacht, daß Deinen Vermieter eine leere Wohnung viel Geld kostet und er daher ein berechtigtes Interesse hat, diese schnell wieder zu vermieten?! Man kann sich auch echt anstellen..... Bei solchen Mietern verstehe ich so manchen Frust eines Vermieters echt gut! Die Leute kann man übrigens bitten, die Schuhe auszuziehen und selbst wenn nicht, wird dich ein 1xwöchentliches kurz mal durchwischen wohl kaum umbringen! Besichtigung nicht zulassen??? Ihr wohnt da ja schließlich zur Miete - es ist nicht euer Eigentum! Kopfschüttel, was sich manche Leute so rausnehmen!

von silke_k am 07.12.2011, 13:47



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld nach Kündigung und Aufnahme eines Master-Studiums?

Hallo noch einmal, ich hatte vor einigen Wochen bereits eine ähnliche Frage gestellt. Da sich aber nun die Umstände etwas verändert haben, sind auch die Grundlagen und Folgen vielleicht anders. Mein Partner und ich haben uns auf eine Aufteilung der Elternzeit und des Elterngeldes geeinigt, aber uns sind leider noch immer die rechtlichen Gr...


Urlaubsanspruch nach Kündigung

Hallo. Ich befinde mich momentan in Elternzeit. Diese endet am 01.07.2019. Ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch und bin mir in einem Punkt nicht ganz sicher. Bei meinem momentanen AG habe ich noch 14 Urlaubstage aus dem Jahr 2018. In diesem Jahr würden mir ja nur 15 Tage zustehen (ich habe insgesamt 30 Tage). Nun meine Frage, angenommen ich...


Urlaubs berrechnung nach Kündigung

Hallo Fr. Bader, wenn man kündigt oder gekündigt wird, was passiert dann mit dem restlichen Urlaub ? Ich habe noch 23 Tage , wie wird das verrechnet oder bekomm ich die ganzen Tage ausgezahlt oder als Urlaub ? Vielen Dank für ihre Zeit Viele Grüße Tami


KV-Beiträge nach Kündigung in EZ

Guten Tag Grau Bader Ich bin aktuell in EZ, offiziell vom Arbeitgeber bestätigt bis 30.11.21, möchte aber zum (voraussichtlich) 15.09. eine neue Stelle antreten. Früher ist mangels Betreuung nicht möglich, dennoch liegt mir die Kündigung 'auf dem Herzen' und ich möchte dies eigentlich hinter mich bringen.. Was bedeutet es für meine KV-Beiträg...


Urlaubsanspruch nach Kündigung in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich beabsichtige meinem Arbeitgeber innerhalb meiner laufenden Elternzeit nach Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfrist von 2 Monaten zu kündigen. Wie sollte ich am Besten vorgehen um meinen Urlaubsanspruch geltend zu machen? Mein Arbeitgeber hat mir meine Elternzeit bisher nicht schriftlich bestätigt, somit ...


Darf der Arbeitgeber den Kita Zuschuss nach Kündigung zurückfordern?

Mein Mann hat von seinem Arbeitgeber einen monatlichen Kita Zuschuss für unsere Zwillinge erhalten. Nun hat er die Kündigung bekommen und sein Chef hat ihm zusätzlich gedroht, dass er die Kita Gebühren zurück zahlen muss. Ist sowas rechtens? Viele Grüße


Urlaubsanspruch nach Kündigung meiner EZ

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bis 19.01.22 in Elternzeit und möchte meinen aktuellen Arbeitsplatz kündigen. Da ich vor der Elternzeit/Mutterschutz im Beschäftigungsverbot war habe ich noch nicht genommenen Urlaub übrig ( 15 Tage). Mein Arbeitgeber hat mir bereits in der Elternzeit ein Schreiben gesendet das er meinen Jahresurlaub auf...


Sperrfrist nach Kündigung

Guten Tag, ich habe eine Frage zur Sperrfrist nach einer Kündigung. Bis heute bin ich offiziell im Urlaub, bevor ich morgen meine neue Stelle antreten sollte. Ich habe in den vergangenen fünf Wochen die Eingewöhnung mit meinem Sohn versucht. Leider ist diese aus verschiedenen Gründen nicht geglückt, sodass mein Sohn schreit, wenn er überhaupt in d...


Elterngeldbezug nach Kündigung

Sehr geehrte Frau Bader, Falls man selber in der Elternzeit kündigt oder gekündigt würde, wie verhält es sich mit den Elterngeldbezügen? Erhält man diese weiterhin oder enden sie? Herzlichen Dank für ihre Mühen.


Elterngeld nach Kündigung/Abfindung/Selbständigkeit

Guten Abend, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeld Zeitraums in Zusammenhang mit vorheriger Elternzeit im Angestelltenverhältnis, Arbeitslosigkeit, Gründungszuschuss und Selbstständigkeit. Mein Mann war bis Februar 2023 fest angestellt. In dieser Zeit hat er vom 22.05.22-21.06.22 & 22.01.23 – 21.02.23 je einen Monat Elternzeit/Par...