Sehr geehrte Frau Bader,
wir haben unsere Wohnung fristgerecht am 3.Dezember 2011 gekündigt.
Da wir beide Berufstätig sind (mein Ex-Mann selbstständig daher erst spät Abends zuhause) und ich noch in der Ausbildung haben wir gesagt das wir erstmal keine Besichtigungen zulassen. Auf der einen Seite haben mir große Hausverwaltungen gesagt der Mieter muss niemanden reinlassen aber jetzt höre ich immer wieder was anderes.
Unsere Hausverwaltung hat eine Immobilienfrau beauftragt sich um einen Mieter zu kümmern, der einziehen soll, wenn wir ausziehen.
Dadurch das wir aber arbeiten und ich noch lernen muss wegen meinen Zwischenprüfungen und auch noch ein kleines Baby habe, das viel ruhe braucht, viel weint, angst vor Fremden hat und früh ins Bett geht, wie soll ich da Wohnungsbesichtigungen zulassen? Ich möchte nicht das viele fremde Menschen zu mir kommen, wenn ich mit meinem Baby alleine bin. Reicht eine Besichtigung pro 2 Wochen oder wieviel muss ich zulassen? Und wann muss ich die zulassen? Uhrzeitmäßig? Wieviele Personen muss ich reinlassen? Ich bin verzweifelt weil die so undfreundlich sind und dann der ganze Dreck in der Wohnung :( und mein Baby kommt dann gar nicht mehr zurecht.
Mitglied inaktiv - 07.12.2011, 11:32
Antwort auf:
Wohnungsbesichtigungen nach Kündigung
Hallo,
Das Besichtigungsrecht ist ein gesetzlicher Anspruch des Vermieters.Die Besichtigung an Wochentagen (ohne Samstag s.u.) ist wenigstens 24 h vorher anzukündigen. Die Frage ob eine Besichtigung zumutbar ist hängt auch im Einzelfall davon ab (wie lange das Mietverhältniss bereits besteht, und welche Beeinträchtigungen für den Mieter mit der Besichtigung verbunden sind). Auch sollen die Besichtigungen grundsätzlich nur von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr durchgeführt werden, so dass - außer der Mieter wünscht es ausdrücklich - eine Besichtigungszeit am Wochenende ausscheidet. Die Anzahl der angemessenen Besichtigungen werden von der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, wobei die Tendenz dahin geht, dass eine Besichtigung pro Woche im Umfang von bis zu etwa einer Stunde verlangt werden kann.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.12.2011
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Wohnungsbesichtigungen nach Kündigung
Hallo,
wenn du Leute Dreck machen, sollen sie einfach die Schuhe ausziehen. Wo ist da das Problem?
Wenn es deinem Kind zuviel ist, dann schicke es mit einem Babysitter oder der Oma spazieren.
Und damit alle planen könne, mach einfach 2 Termine in der Woche für je 1,5 Stunden wo die Leute kommen können.
Also z.B. Montag am Vormittag und Donnerstag am Nachmittag.
So weit solltest du dem Vermieter schon entgegen kommen.
Vielleicht machst du es dir auch ein wenig schwer?
von
blauerVogel
am 07.12.2011, 12:45
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Wohnungsbesichtigungen nach Kündigung
Sag mal, hast Du Dir schon mal Gedanken darüber gemacht, daß Deinen Vermieter eine leere Wohnung viel Geld kostet und er daher ein berechtigtes Interesse hat, diese schnell wieder zu vermieten?!
Man kann sich auch echt anstellen.....
Bei solchen Mietern verstehe ich so manchen Frust eines Vermieters echt gut!
Die Leute kann man übrigens bitten, die Schuhe auszuziehen und selbst wenn nicht, wird dich ein 1xwöchentliches kurz mal durchwischen wohl kaum umbringen!
Besichtigung nicht zulassen???
Ihr wohnt da ja schließlich zur Miete - es ist nicht euer Eigentum! Kopfschüttel, was sich manche Leute so rausnehmen!
von
silke_k
am 07.12.2011, 13:47