Guten Tag, eigtl war es geplant erst zu Beginn des Mutterschutzes bzw in den osterferien weg zuziehen . Jetzt habe ich aber seit Anfang diesen Jahres Beschäftigungsverbot von Frauenarzt aus und deshalb haben wir spontan überlegt jetzt schon in die neue Wohnung zu ziehen und das meine Tochter zum Schulhalbjahr die Schule wechseln kann. Muss ich meinem ag den Umzug melden ?post könnte weiter an die alte Adresse gehen da meine Eltern in dem Haus wohnen. Möchte halt nicht das es so aussieht als gäbe es das Beschäftigungsverbot wegen des Umzuges denn so ist es nicht. Wir ziehen etwas weiter weg , würde 3 Jahre in elternzeit gehen und dann kündigen. Lg cathy
von cathy18 am 28.01.2014, 14:41