Frage: Wohngeld in der EZ

Guten Tag Frau Bader, ich habe mal eine Frage. Ich beziehe zur Zeit EG und beabsichtige Wohngeld zu beantragen. Muss ich das der Elterngeldstelle melden und geht das überhaupt? Bis Juli kommen wir hin aber ab Juli bekomme ich noch nicht einmal 500€ habe aber Ausgaben von ca 800€. Danke schon einmal im voraus. Finde den Foren echt gut man wird echt gut beraten. MFG Z-Jule

von zeitungsjule am 26.03.2013, 10:57



Antwort auf: Wohngeld in der EZ

Hallo, das geht, wenn der Unterhalt vom Vater für Mutter u Kind nicht ausreichen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2013



Antwort auf: Wohngeld in der EZ

Ja, das kannst Du beantragen. Meinst Du 500€ Elterngeld ? Das sind ja aber nicht allei Einnahmen die Du hast, oder ?

von Sternenschnuppe am 26.03.2013, 11:16



Antwort auf: Wohngeld in der EZ

Hallöle Sternenschnuppe, 500€ plus 184€ Kindergeld das sind meine ganzen einnahmen ab Juli.

von zeitungsjule am 26.03.2013, 17:53



Antwort auf: Wohngeld in der EZ

Ok, da fehlt aber der Teil des Vaters vom Kind. Unterhalt fürs Kind, Betreuungsgeld von ihm für Dich. Wieso bekommst Du keinen Unterhalt von ihm ?

von Sternenschnuppe am 26.03.2013, 20:49



Antwort auf: Wohngeld in der EZ

ich lebe mit dem Vater zusammen deshalb kein unterhalt. aber das ist mein Geld was ich bekomme. Kann damit nicht mein Anteil der Miete etc, begleichen. Mir fehlen ca. 1000€ zum Gehalt / EG. Ich möchte au nicht von meinen Freund abhänig sein.

von zeitungsjule am 26.03.2013, 21:04



Antwort auf: Wohngeld in der EZ

Ähm, dein Freund ist der Vater EURES Kindes, und sowohl das Kind hat er zu versorgen und auch Dich. Immerhin bleibst du wegen EUREM Kind Zuhause. Deinen Anteil der Miete ? Du bist nicht von Deinem Freund abhängig, das ist Dein Recht und vor allem das Recht des Kindes. Gesetzlich vorgeschrieben etc. Oder arbeitet und verdient nun auch weniger um sich zu gleichen Teilen um Euer Kind zu kümmern ?

von Sternenschnuppe am 26.03.2013, 21:20



Antwort auf: Wohngeld in der EZ

Erst mal musst du Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt vom Kindsvater einfordern. Nur wenn der nicht zahlen kann oder will, könnte der Staat einspringen.

von Pamo am 27.03.2013, 07:05



Antwort auf: Wohngeld in der EZ

hi Sternenschnuppe... das ist ja alles richtig. Jeder hat seinen Anteil an der Wohnung/Miete/restlichen Ausgaben zutragen und so viel verdient er auch nicht das er alles auffangen kann. außerdem möchte ich nicht betteln wenn ich mal zu Frisur oder ne Hose etc. haben möchte.

von zeitungsjule am 27.03.2013, 09:31



Antwort auf: Wohngeld in der EZ

Sorry, ich habe es noch nicht verstanen so ganz. Wo beteiligt er sich am Kind ? Welchen Anteil trägt er an den Kosten ?

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 09:36



Antwort auf: Wohngeld in der EZ

Früher ohne Kind Kosten gerecht zu teilen, super Sache. Was hat sich an der Verteilung denn nun mit Kind verändert ?

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 10:01



Antwort auf: Wohngeld in der EZ

das ich rund 1000€ weniger mit nach hause bringe.er zahlt schon die raten fürs neue Auto und etc.

von zeitungsjule am 27.03.2013, 19:21



Antwort auf: Wohngeld in der EZ

In diesem Fall wirst du dein Einkommen anders erhöhen müssen, als mit staatlichen Zuschüssen. Diese sind für Bedürftige da.

von Pamo am 27.03.2013, 20:51



Antwort auf: Wohngeld in der EZ

Und etc. heisst was genau ? Wenn Du Wohngeld beantragst müsst ihr eh gemeinsam Eure Finanzen offenlegen. Ihr seid EINE Familie, das scheint weder bei ihm noch bei Dir angekommen zu sein. Füreinander einstehen, gemeinsames ! Kind etc.

von Sternenschnuppe am 28.03.2013, 09:44



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