Hallo Frau Bader,
Mein Elerngeld läuft noch bis Sep 17.
Meine Elternzeit läuft bis Mai 18.
Das bedeutet für mich, dass ich ab Sep kein Geld mehr bekomme.
An welche Stelle / Behörde muss ich mich wenden um Geld zu beziehen ?
Ich habe keinen Kita Platz bekommen und kann meinen Sohn daher auch nicht abgeben.
Ich danke Ihnen im Voraus.
Mfg :-)
von
Mami199
am 15.06.2017, 22:25
Antwort auf:
Woher kann ich Geld beziehen nach dem Elterngeld
Hallo,
grundsätzlich vom Vater.
Ansonsten kommt eventuell soziale Unterstützung vom Staat infrage.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.06.2017
Antwort auf:
Woher kann ich Geld beziehen nach dem Elterngeld
Zu wenig Angaben.
Alleinerziehend? Mit dem Vater zusammenlebend? Verheiratet? Einkommen?
Mitglied inaktiv - 15.06.2017, 22:45
Antwort auf:
Woher kann ich Geld beziehen nach dem Elterngeld
Was war denn Dein Plan? Wenn die EZ bis Mai 18 gemeldet wurde, musstest Du doch einen Plan bzgl. der Finanzierung haben?
TZ und Kita? Du hast einen Betreuungsanspruch. Drohe schiftlich mit Klage. Es ist nicht Sinn der Sache das eine Sozialleistung bezogen wird, nur weil es Deine Kommune nicht schafft, genügend Betreuungsplätze bereitzustellen...
Schließlich möchtest Du wieder arbeiten.
Mitglied inaktiv - 15.06.2017, 23:13
Antwort auf:
Woher kann ich Geld beziehen nach dem Elterngeld
Vom Vater!
Im Ernst, de ist in erster Linie für euch verantwortlich. Niemand anders sonst.
Kann der Vater das nicht leisten, dann kann man prüfen lassen ob man die Voraussetzungen für Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld erfüllt. Evtl auch noch Hartz4 - mit allen entsprechenden Konsequenzen.
Da du aber einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hast, solltest du der Gemeinde mal Dampf machen. Du wirst aber auch nachweisen müssen was genau du dafür getan hast das ihr einen Platz bekommt. Einfach nur im nächsten KiGa anmelden und dann warten langt da sicherlich nicht aus. davon ab kann dir die Gemeinde jeden zumutbaren Betreuungsplatz zuweisen, also auch eine TaMu oder ein KiGa der weiter entfernt ist.
Davon ab, der Vater wird ja sicherlich nicht 7 Tage die Woche 24 Stunden arbeiten. Evtl mal schauen wo er die Betreuung übernehmen kann und wo du etwas für die Familienkasse machen kannst. Innerhalb der EZ darfst du nämlich bis zu 30 Std die Woche arbeiten, mit Zustimmung des AG auch bei einem anderen Arbeitgeber.
Mitglied inaktiv - 16.06.2017, 08:48