Elternzeitverlängerung bei derzeitigem Arbeitgeber neben gleichzeitigem Hartz IV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitverlängerung bei derzeitigem Arbeitgeber neben gleichzeitigem Hartz IV

Hallo, meine Frage ist, ob mein derzeitiger Arbeitgeber und ich eine Verlängerung der Elternzeit vereinbaren können, obwohl ich derzeit noch unter Hartz IV Bezug stehe. Kurze Vorgeschichte: Ich habe 3 Kinder, und nur beim letzten Kind die Elternzeit voll ausgeschöpft. Das Erste war ein Jahr alt das Zweite kam, das Zweite 1,5 Jahre als das Dritte kam. Ich würde nun gerne von der Zeit, die mir noch zusteht ca. ein halbes Jahr bzw. 1 Jahr dranhängen. Das hat mehrere persönliche Gründe, zu denen ich hierzu nicht unbedingt etwas sagen möchte. An mangelndem Arbeitswillen liegt es allerdings nicht. Für eine Antwort bedanke ich mich bereits jetzt LG, Anna

von Anna101979 am 21.10.2014, 11:00



Antwort auf: Elternzeitverlängerung bei derzeitigem Arbeitgeber neben gleichzeitigem Hartz IV

Hallo, ich denke nicht, dass der JC über den 3. Geb. des Kindes hinaus zahlt. Das Kind hat einen Anspruch auf einen KiGa-Platz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.10.2014



Antwort auf: Elternzeitverlängerung bei derzeitigem Arbeitgeber neben gleichzeitigem Hartz IV

Stimmt der AG denn einer Elternzeitverlängerung zu? LG Peeka

von peekaboo am 21.10.2014, 11:49



Antwort auf: Elternzeitverlängerung bei derzeitigem Arbeitgeber neben gleichzeitigem Hartz IV

Hallo, soweit ich weiß, unterstützt das Jobcenter nur bis das jüngste Kind 3 Jahre ist. Ab dann gibts Hartz 4 nur, wenn man sich um einen Job bemüht. Unter diesen Voraussetzungen wirst Du die Elternzeit (beim Jobcenter) mit Hartz 4 Bezug nicht verlängern dürfen. Das ist allerdings meine persönliche Einschätzung. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 21.10.2014, 15:25



Antwort auf: Elternzeitverlängerung bei derzeitigem Arbeitgeber neben gleichzeitigem Hartz IV

Der Arbeitgeber stimmt dem zu. Es ist alles in trockenen Tüchern. Der KV zahlt Unterhalt für seine insgsamt 4 Kinder. Nur ich bekomme Hartz IV. Das stimmt, dass das Arbeitsamt nur bis zum 3. Lebensjahr zustimmt. Aber definitiv nur bei bestehender Arbeitslosigkeit. Und ich bin ja gar nicht arbeitslos, noch nicht mal arbeitssuchend. Unabhängig vom Jobcenter wäre es mit der getroffenen Vereinbarung kein Problem die Elternzeit zu verlängern.

von Anna101979 am 21.10.2014, 15:54



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