Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin deutscher und lebt, arbeite in Deutschland.
Meine Frau hat in Afrika gelebt und unsere gemeinsame Kind entbunden ende 2016. Sie ist mit dem Kind (deutscher) in Juli 2017 gekommen. Geburtsurkunde für kinder Geld habe ich in Februar von der Standesamt in Deutschland erhalten. Ab wann hat mein Kind Anspruch auf Kindergeld? sie Sachbearbeiterin von Familienkasse meinte, nur erst wenn das Kind eine EU land als Aufenthalt hat. wenn ein Deutsche Kind in eine nicht EU land geboren ist, hat er keine Anspruch auf kinder Geld. obwohl ich als Vater mein Wohnsitz Deutschland habe.
Danke im voraus
von
alino tchotcho
am 31.07.2017, 11:46
Antwort auf:
kindergeld für deutsche kind in ausland ( Nicht EU ) geboren
Hallo,
Für den Kindergeldanspruch sind nach § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG grundsätzlich nur Kinder zu berücksichtigen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2017
Antwort auf:
kindergeld für deutsche kind in ausland ( Nicht EU ) geboren
Ihr habt Abspruch auf Kindergelfd ab dem Moment wo sich das Kind in der EU aufhält.
Egal wo das Kind geboren ist, gibt es erst Kindergeld wenn das Kind inder EU lebt.
Gruss
D
von
desireekk
am 31.07.2017, 18:17
Antwort auf:
kindergeld für deutsche kind in ausland ( Nicht EU ) geboren
.
von
peekaboo
am 31.07.2017, 21:26
Antwort auf:
kindergeld für deutsche kind in ausland ( Nicht EU ) geboren
Das kind ist seit 01. juli dauerhaft in Deutschland.
von
alino tchotcho
am 01.08.2017, 09:35