Hallo Frau Bäder, Ich bin in der 31. Woche schwanger und habe am 04.05.2017 ein generelles Beschäftigungsverbot von meinem Arzt bekommen. Meine Arbeitsstelle in einem Callcenter war befristet und läuft nun endgültig zum 30.06.2017 aus. Mein Mutterschutz beginnt am 31.07.2017 (ET 11.09.2017). Das heißt ich wäre ein Monat arbeitslos bevor meinem Mutterschutzfrist beginnt. Soweit alles richtig. Ich habe mich auch fristgemäß 3 Monate vorher arbeitssuchend gemeldet. Nun war ich beim Arbeitsamt um mich persönlich arbeitslos zu melden. Die sagten ich hätte keinen Anspruch auf alg1 da ich durch mein Beschäftgungsverbot dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Das Amt verwies mich an meine Krankenkasse zwecks Krankengeld. Also machte ich mich auf dem Weg zur Krankenkasse. Da ich zusätzlich zum Beschäftigungsverbot seit 2 Wochen krankgeschrieben bin habe ich nun Krankengeld beantragt und werde dies auch bis zum 30.07.2017 bekommen. Nun ist meine Frage, was muss ich machen wenn mein Beschäftigungsverbot endet und die Mutterschutzfrist beginnt? Muss ich mich dann wieder arbeitslos melden? Und zum Mutterschaftsgeld bekommt man ja normalerweise einen Arbeitgeberzuschuss. Gibt es diesen vom Arbeitsamt oder fällt der komplett weg? Und wie sieht es aus mit Elternzeit und Elterngeld, muss ich die Elternzeit beim Arbeitsamt beantragen oder Wer ist überhaupt in dieser Zeit für mich zuständig. Ich weiß nicht mehr weiter und keiner kann helfen :( Vielen Dank für Ihre Mühe.
von Blubber601 am 05.07.2017, 13:43