Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann war bereits von Oktober - Dezember in Elternzeit. Im Januar hat er wieder gearbeitet, musste im Februar aber operiert werden und bezieht deshalb seit März Krankengeld. Nun beginnt Mitte Mai seine 2. Elternzeit-Phase, ab Juni erhält er laut Planung noch einmal Elterngeld. Frage 1: Endet mit Beginn der Elternzeit automatisch die Zuständigkeit der Krankenkasse, also das Krankengeld? Frage 2: Falls das KG automatisch endet: Müssen wir der Elterngeldstelle das bezogene Krankengeld trotzdem melden? (Obwohl es nach meinem Verständnis keine Auswirkung auf das Elterngeld haben dürfte.) Frage 3: Falls das KG nicht endet: Kann man auf das KG verzichten und lieber Elterngeld in Anspruch nehmen? (Das KG ist zwar höher; aber wir fahren für längere Zeit in Urlaub, sodass das KG ruhen würde.) Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von Mchicha am 22.04.2015, 15:42