Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin angestellte Ärztin bei einem kommunalen Krankenhaus. Meine SS ist im Juni eingetreten und ich habe daraufhin seit Juli nicht mehr an Bereitschafts-, Notarzt- und Rufdiensten teilgenommen. Der Verwaltung habe ich jedoch erst Ende September offiziell meine Schwangerschaft mitgeteilt (Bescheinigung der Gynäkologin) da ich erst sicher gehen wollte dass keine medizinischen Komplikationen (Frühabort etc.) auftreten und die SS bestehen bleibt. Stehen mir die im Mutterschutz anfallenden Ausgleichszahlungen nun auch rückwirkend für die Monate Juli bis September zu?
von
MDW
am 08.10.2017, 15:59
Antwort auf:
Werden Ausgleichszahlungen im MuSchu auch rückwirkend ausgezahlt ?
Hallo,
verstehe ich nicht. Wie konnten Sie schon in den Geltungsbereich des MuSchG fallen obwohl Ihr AG von der Schwangerschaft nichts wußte?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2017
Antwort auf:
Werden Ausgleichszahlungen im MuSchu auch rückwirkend ausgezahlt ?
Wer hat denn auf welcher Basis die Entscheidung getroffen, dass du nicht mehr mit bestimmten Tätigkeiten beschäftigt wirst? Dein direkter Vorgesetzter, und wann hat der von der Schwangerschaft erfahren?
Mitglied inaktiv - 08.10.2017, 16:09
Antwort auf:
Werden Ausgleichszahlungen im MuSchu auch rückwirkend ausgezahlt ?
Hallo, erst mal Danke für die schnelle Reaktion! Ich habe im Juli meinen Abteilungsleiter gebeten mich aus gesundheitlichen Gründen nicht in entsprechende Dienste einzuteilen, das das wahrscheinlich mit einer SS zusammen hängt hat er sich sicherlich gedacht. Hat mich aber nicht bedrängt meine SS offiziell zu machen da in unserer Klinik sehr locker mit Beschäftigungsverboten umgegangen wird und er nicht so schnell auf meine Mitarbeit verzichten möchte. Ich selbst möchte auch weiterarbeiten. Nur ob ich mir damit nun finanzielle Nachteile eingehandelt habe würde ich gerne wissen. Gruß
von
MDW
am 08.10.2017, 20:20
Antwort auf:
Werden Ausgleichszahlungen im MuSchu auch rückwirkend ausgezahlt ?
Gesundheitliche Gründe und die Ahnung einer Schwangerschaft reichen definitiv nicht aus, um Mutterschutzlohn beziehen zu können. Dafür muss man die Schwangerschaft bekannt geben. Da zählt dann jetzt das "offizielle" Datum der Bekanntgabe.
Tut mir leid wegen deinen finanziellen Verlusten. Aber schade auch, dass ihr das so locker nehmt mit den mutterschutzrechtlichen Schutzbestimmungen. Du hättest ja sofort keine Blutabnahmen und Injektionen mehr verabreichen dürfen, und zum Betriebsarzt gehen müssen für den Immunstatus. Hoffentlich hast du CMV Immunität!
Mitglied inaktiv - 08.10.2017, 22:34