Wird mein Einkommen bei Eheschließung mit berechnet bei Kindesunterhalt?.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wird mein Einkommen bei Eheschließung mit berechnet bei Kindesunterhalt?.

Hallo, Mein Partner ist geschieden und hat aus der ersten Ehe 2 Kinder, wo er auch Kindesunterhalt zahlt. Wir überlegen zu heiraten. Aber möchten gerne vorab wissen, ob mein Einkommen und Vermögen mit berechnet wird beim Kindesunterhalt. Und was wir machen soll, damit es nicht mit berechnet wird. Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen. Liebe Grüße Bella221

von Bella221 am 22.09.2018, 20:35



Antwort auf: Wird mein Einkommen bei Eheschließung mit berechnet bei Kindesunterhalt?.

Hallo, Nein, wird nicht berücksichtigt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2018



Antwort auf: Wird mein Einkommen bei Eheschließung mit berechnet bei Kindesunterhalt?.

Nur wenn er nicht den Mindestsatz zahlt und Du so viel mehr als er verdienst dass Du ihm Unterhalt zahlen könntest. Nennt sich fiktiver Trennungsunterhalt. Bei der Lohnsteuerklasse solltet ihr rechnen, wenn er die 3 nimmt und mehr netto hat könnte er eine Stufe höher rutschen. Die 5 darf er nicht nehmen. Dein Vermögen bleibt immer unberührt.

von Sternenschnuppe am 22.09.2018, 20:46



Antwort auf: Wird mein Einkommen bei Eheschließung mit berechnet bei Kindesunterhalt?.

Nein wir verdienen gleich. Und wenn wir die Steuerklasse 4 beide haben?

von Bella221 am 23.09.2018, 18:09



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