Hallo Frau Bader, meines Wissens nach erfolgt die Berechnung des Gehalts bei einem individuellen Beschäftigungsverbot auf Basis der 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Wie verhält es sich aber wenn man bereits im 2. Schwangerschaftsmonat die Steuerklasse von 4 auf 3 gewechselt hat, um ja perspektivisch das Elterngeld zu erhöhen. Wenn nun nach 2 Monaten Abrechnung mit der neuen LSK 3 im 5. Schwangerschaftsmonat ein Beschäftigungsverbot erteilt wird wie wirkt sich das aus? Erhalte ich dann den Lohn wie vor dem Steuerklassenwechsel oder wird die für mich günstigere Steuerklasse berücksichtigt? Ansonsten müsste man wohl eher wieder zurück in 4/4 wechseln, da sonst der Velust im Beschäftigungsverbot höher wäre als das Plus beim Elterngeld. Leider finde ich zu diesem Sachverhalt keine detaillierten Informationen und freue mich daher sehr über eine Antwort von Ihnen. Oder haben sie sonst noch einen Tipp wo man diese Informationen erfragen kann? Vielen Dank im Voraus....
von becks129 am 07.01.2015, 15:34