Sehr geehrte Frau Bader, Im Februar werde ich voraussichtlich mein erstes Kind bekommen und ab dem Zeitpunkt elterngeld erhalten (erst 8.Wochen Mutterschaftsgeld und dann elterngeld). Ende April bekomme ich von meinem Arbeitgeber meinen resturlaub 2016 und den Urlaub von 2017 ausgezahlt, da mein Vertrag Ende April 2017 endet. Wird die Auszahlung meines resturlaubs auf das elterngeld angerechnet? Bekomme ich dann kein elterngeld und muss von der urlaubszahlung meines Arbeitgebers leben? Ich habe leider nichts passendes bezüglich Einmalzahlungen gefunden. Eigentlich werden diese ja nicht berücksichtigt. Auf der Internetseite elterngeldratgeber. Net stand aber, dass die Auszahlung von resturlaub angerechnet wird. Ist damit gemeint, wenn ich theoretisch nach dem Mutterschutz Urlaub nehme und dann erst in elternzeit gehe, dass es dann verständlicherweise angerechnet wird? Ich habe schon noch viel resturlaub. Ich erwarte eine Summe zwischen 2000 und 3000 Euro netto. Die möchte ich mir aber wie gesagt während des Bezugs von elterngeld einfach auszahlen lassen. Danke für Ihr bemühen.
von Simi09111990 am 27.11.2016, 09:18